Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1914. (41)

Nr. 47. 401 
à Unter Familienangehörigen im Sinne des Abs. 2 sind die Ehefrau, Kinder und Eltern, 
sowie andere nahe Verwandte, dann Pflegekinder zu verstehen. 
4 Staatsbeamte, die für die Dauer des Krieges mit immobilen Beamtenstellen der 
Militärverwaltung wirklich beliehen werden, erhalten das niedrigste Friedenseinkommen 
dieser Stelle und eine Kriegszulage 
a) in der Höhe von drei Zwanzigstel des Höchstgehalts der verliehenen Stelle, wenn 
sie an ihrem bisherigen Wohnorte verwendet werden, 
b) in der Höhe des ermäßigten Tagegeldes nach dem für die verliehene Stelle zu- 
ständigen Satze, wenn sie außerhalb ihres bisherigen Wohnortes ver- 
wendet werden. 
Diese Zulage wird den Staatsbeamten, die als obere Beamte der Militärverwaltung 
in immobilen Stellen verwendet werden, auf das Zivildiensteinkommen nicht angerechnet. 
Dagegen wird das weitere Einkommen als oberer Beamter der Militärverwaltung auf 
das Zivildiensteinkommen angerechnet, im Falle der Ziff. 5 Abs. 2 jedoch nur so weit, als 
das Zivildiensteinkommen und das niedrigste Friedenseinkommen der Stelle der Militär- 
verwaltung zusammen den Betrag von 3600 —X jährlich übersteigen. Werden Staatsbeamte 
für die Dauer des Krieges mit Stellen unterer Beamter der Militärverwaltung wirklich 
beliehen, so findet eine Anrechnung der Kriegsbesoldung auf das Zivildiensteinkommen nicht statt. 
5 Für einen Regierungsassessor in den ersten drei Dienstjahren, der als Leutnant der 
Reserve zum Kriegsdienst einberufen wird, gestaltet sich hiernach die Anrechnung der Kriegs- 
besoldung auf das Zivildiensteinkommen wie folgt: 
a) Bei der Verwendung im mobilen Verhältnisse: 
Die Feldbesoldung beträgt monatlich 310-.. 
Hiervon sind anrechnungsfähig sieben Zehntel mit 217.#K# 
Von dem Monatsgehalt als Regierungsassessor zu 400 * kommen sohin 
nur 400 — 21177 183 AsA 
zur Auszahlung. Die Gesamtbesoldung beläuft sich demnach auf monatlich 
310 J188999 4393. 
b) Bei der Verwendung im immobilen Verhältnisse: 
Die Kriegsbesoldung beträgt monatlicgg .. .280.-. 
HiervonsmdanrechnungsfähtgsiebenZehntelmtt... 196 —. 
Von dem Monatsgehalt als Regierungsassessor zu 400 kommen h 
nur 400 — 196— 204. 
zur Auszahlung. Die Gesamtbesoldung stelit sich sohin auf monatlich 280 204— — 484 M.
	        
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