Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1914. (41)

Nr. 51. 
1. 
12. 
13. 
14. 
15. 
16. 
17. 
18. 
19. 
20. 
21. 
22. 
23. 
24. 
25. 
26. 
27. 
483 
für das Verfahren in der Beschwerdeinstanz, sofern der Beschwerde vollständig 
stattgegeben wird und die Kosten nicht einem Gegner zur Last fallen, 
Hin der Zwangsvollstreckung mit Ausnahme des Verfahrens in der Beschwerde— 
instanz, 
bei Gesuchen um Gewährung von Stundungen, Zahlungsfristen oder Nachlässen, 
für Verhandlungen und Beschlüsse in Innungs-, Handelskammer= und Hand- 
werkskammerangelegenheiten, 1 
für die Gestattung der Einsicht der bergamtlichen Bücher und Pläne, 
bei Gesuchen um Verleihung von Unterstützungen, Stipendien, Freiplätzen, Er- 
ziehungsbeiträgen und Präbenden, dann bei Gesuchen um Verleihung des Tisch- 
titels oder um Anweisung des Tischtitelgenusses, 
in Begnadigungssachen, 
für Verhandlungen, die im kaufmännischen oder sonstigen gewerblichen Verkehr 
öffentlicher Behörden und Anstalten mit Privaten gepflogen werden, 
für Zeugnisse über Armut oder Unterstützungsbedürftigkeit, 
für Zeugnisse zu Zwecken der Festsetzung von Ruhe-, Witwen= und Weaisengeldern, 
Unterhaltsbeiträgen u. dergl., 
für Leumundszeugnisse in Niederlassungssachen, dann für die Legalisation von 
Leumundszeugnissen oder Führungsattesten, Familienstandszeugnissen und Lebens- 
attesten, 
für Zeugnisse zur Preisbewerbung bei landwirtschaftlichen Festen, 
für Zeugnisse zur Aufnahme in die Hebammenschule, 
für Schul-, Studien-, Abgangs-, Reife-, Prüfungs= und sonstige derartige 
Zeugnisse der öffentlichen Unterrichtsanstalten, 
für die Zeugnisse der Vermittlungsämter, 
für Bescheinigungen über Gewerbebetriebs-Anzeigen, 
bei Gesuchen um die Erteilung der polizeilichen Erlaubnis zur Abgabe von Ehren- 
salven bei Beerdigung von ehemaligen Feldzugssoldaten, 
bei Gesuchen um Bewilligung zur Annahme von Kostkindern nach Art. 41 des 
Polizeistrafgesetzbuchs, 
in dem Verfahren der Behörden der inneren Verwaltung zum Vollzuge des 
Art. 34 oder des Art. 40 des Forstgesetzes, 
in dem Verfahren der Behörden der inneren Verwaltung in viehseuchenpolizeilichen 
Angelegenheiten, 
für die in den Tarifstellen 7, 15, 21, 26, 40 und 44 des Stempelgesetzes 
angeführten Zeugnisse, Briefe, Diplome, Scheine und Karten.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.