Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1914. (41)

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Laufende 
Nummer 
  
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# 2 3 4 
Steuersa 
vom sat Berechnung 
Gegenstand der Besteuerung usr der 
2 Stempelabgabe 
84 
5,000 Mark nicht übersteigt — — 100 
is 
200 
10,000 Mark „ „ — —100 
bis 
400 
15,000 Mark „ „ — — 400 
bis 
600 
20,000 Mark „ „ — —600 
bis 
1000 
25,000 Mark „ „ — — 1000 
bis 
bei einem höheren Jahrespachtertrag er- 1500 
höht sich die Untergrenze sowie die Obergrenze 
der Abgabe für je angefangene 5000 Mark 
um 500 Mark, jedoch nicht über 5000 Mark. 
Hat der Konzessionar innerhalb eines 
Jahres von der Erteilung der Erlaubnis zurück- 
gerechnet schon eine Stempelabgabe nach dieser 
Ziffer entrichtet, so wird diese zur Hälfte an- 
gerechnet. 
Im Falle der Neuerrichtung einer Gast- 
oder Schankwirtschaft beträgt der Stempel, 
wenn der erzielbare Jahrespachtertrag 
1,000 Mark nicht übersteigt — 150 
1,500 Mark „ „ — 150 
bis 
225 
2,000 Mark „ „ — —125 
bis 
300 
3,000 Mark „ „ — —00 
bis 
450 — 
5,000 Mark „ „ — — 450 
bis 
750 
10,000 Mark „ „ — — 750 
bis 
1500 
  
 
	        
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