Nr. 51.
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Steuersa
z vom sab Berechnung
Gegenstand der Besteuerung 2 der
S — Stempelabgabe
—
(23)½I Diese Tarifstelle findet nur insoweit An-
wendung, als in anderen Tarifstellen auf sie #
verwiesen ist. 1 I
24 Bestellung von Hypotheken, Grundschulden, 1 .
Reutenschulden und Schiffspfandrechte. ·
1 Verträge, durch die sich der eine Teil ver- #
pflichtet, an einem in Bayern gelegenen Grund-
stück oder den Grundstücken gleichstehenden I
Rechte eine Hypothek, Grundschuld oder Ren—
tenschuld zu bestellen, auch wenn nur die Er—
klärung des die Hypothek, Grundschuld oder
Rentenschuld Bestellenden beurkundet ist. . — 51 — des Belrags der einzutra-
wenn jedoch der Betrag der bestellten Hypo- feen #pothe oe Grund.
thek, Grundschuld oder Rentenschuld, bei Höchst- pothelen 4 hetageb
betragshypotheken der Höchstbetrag 2000 Mark bei Rentenschulden der Ablö-
nicht übersteiitt201— sungssumme.
II Wird eine Hypothek für ein Darlehen be-
stellt, das zum Zwecke der gänzlichen oder teil-
weisen Rückzahlung einer auf dem Grundstücke
lastenden Hypothek ausgenommen wird, so werden,
falls der achwers der Verwendung des Dar-
lehens zu diesem Zwecke innerhalb eines Mo-
nats seit der Eintragung der Hypothek erbracht
wird, die Stempel, Gebühren oder Taxen an-
gerechnet, die für die Bestellung der Füdkbefahlten
Hypothek entrichtet worden sind. Die Anrech-
nung unterbleibt, wenn die rückgezahlte Hypo-
thek und, wenn das Darlehen zur Rückzahlung
mehrerer Hypotheken bestimmt ist, die Summe
dieser Hypotheken den Betrag von 10,000 Mark
übersteigt. Soweit die Gebühr oder der
Stempel für die Bestellung der zurückbezahlten
Hypothek durch Anrechnung auf früher
bezahlte Stempel, Gebühren oder Taxen ent-
richtet worden ist, findet eine weitere Anrechnung
nicht statt.
III Ist über die Forderung eine mit dem
Stempel der Tarifstelle 35 versteuerte Urkunde
errichtet, so wird der für diese Urkunde entrich-
tete Stempel angerechnet.