Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1914. (41)

Nr. 51. 
  
  
  
  
  
  
  
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1 2 3 4 
Steuersa 
z vom sab Berechnung 
Gegenstand der Besteuerung 2 der 
S — Stempelabgabe 
— 
(23)½I Diese Tarifstelle findet nur insoweit An- 
wendung, als in anderen Tarifstellen auf sie # 
verwiesen ist. 1 I 
24 Bestellung von Hypotheken, Grundschulden, 1 . 
Reutenschulden und Schiffspfandrechte. · 
1 Verträge, durch die sich der eine Teil ver- # 
pflichtet, an einem in Bayern gelegenen Grund- 
stück oder den Grundstücken gleichstehenden I 
Rechte eine Hypothek, Grundschuld oder Ren— 
tenschuld zu bestellen, auch wenn nur die Er— 
klärung des die Hypothek, Grundschuld oder 
Rentenschuld Bestellenden beurkundet ist. . — 51 — des Belrags der einzutra- 
wenn jedoch der Betrag der bestellten Hypo- feen #pothe oe Grund. 
thek, Grundschuld oder Rentenschuld, bei Höchst- pothelen 4 hetageb 
betragshypotheken der Höchstbetrag 2000 Mark bei Rentenschulden der Ablö- 
nicht übersteiitt201— sungssumme. 
II Wird eine Hypothek für ein Darlehen be- 
  
stellt, das zum Zwecke der gänzlichen oder teil- 
weisen Rückzahlung einer auf dem Grundstücke 
lastenden Hypothek ausgenommen wird, so werden, 
falls der achwers der Verwendung des Dar- 
lehens zu diesem Zwecke innerhalb eines Mo- 
nats seit der Eintragung der Hypothek erbracht 
wird, die Stempel, Gebühren oder Taxen an- 
gerechnet, die für die Bestellung der Füdkbefahlten 
Hypothek entrichtet worden sind. Die Anrech- 
nung unterbleibt, wenn die rückgezahlte Hypo- 
thek und, wenn das Darlehen zur Rückzahlung 
mehrerer Hypotheken bestimmt ist, die Summe 
dieser Hypotheken den Betrag von 10,000 Mark 
übersteigt. Soweit die Gebühr oder der 
Stempel für die Bestellung der zurückbezahlten 
Hypothek durch Anrechnung auf früher 
bezahlte Stempel, Gebühren oder Taxen ent- 
richtet worden ist, findet eine weitere Anrechnung 
nicht statt. 
III Ist über die Forderung eine mit dem 
Stempel der Tarifstelle 35 versteuerte Urkunde 
errichtet, so wird der für diese Urkunde entrich- 
tete Stempel angerechnet. 
  
  
  
  
  
 
	        
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