Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1914. (41)

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„Direktoren der K. Studienseminare, Erziehungsinstitute und Alumneen, 
soweit ihnen nicht ohnehin ein Rang nach der Rangordnung zukommt oder besonders 
verliehen ist, auf die Dauer ihrer Funktion.“ 
München, den 12. Februar 1914. 
Ludwig. 
Dr. v. Kuilling. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der Generalsekretär: 
Ministerialdirektor v. Pracher. 
Nr. 5251. 
Bekanntmachung, die Besorgung des gerichtlichen Hinterlegungswesens durch die K. Bank betreffend. 
K. Staatsministerien der Instiz und der Finanzen. 
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 28. Dezember 1899 (GVBl. S. 1249, 
IMl. S. 1115, FM Bl. 1900 S. 65) wird der K. Bank die Besorgung des gerichtlichen 
Hinterlegungswesens für den Bezirk des Amtsgerichts Erlangen vom 1. April 1914 an 
übertragen. 
München, den 10. Februar 1914. 
v. Thelemann. v. LBreunig. 
Nr. 76 D 45. 
  
  
Bekanntmachung zum Vollzuge der Reichsversicherungsordnung. 
fl. Staatsministerium des Junern. 
Unter Anderung der Ziff. 2 Abs. III der Ministerialbekanntmachung vom 4. No- 
vember 1913 (GVBl. S. 768) wird bestimmt, daß die Festsetzung der Mittel, die ohne 
ärztliche Verordnung im Handverkauf abgegeben zu werden pflegen, und der Preise dieser 
Mittel, ferner jede spätere Anderung dieser Festsetzung in den Kreisamtsblättern zu veröffent- 
lichen ist. 
München, den 11. Februar 1914. 
Dr. Frhr. v. Soden-Fraunhofen.
	        
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