Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1915. (42)

  
Gesetzund Verurdungscct 
für das 
Königreich Bayern. 
  
Nr. 29. 
- München,den25.Junil915. 
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 24. Juni 1915 wegen der Gewährung einer Kriegsteuerungsbeihilfe an Staatsarbeiter 
und Staatsbeamte. 
  
Nr. 17 950. 
Bekanntmachung wegen der Gewährung einer Kriegsteuerungsbeihilfe an Staatsarbeiter 
und Staatsbeamte. 
fl. Staatsministerien des föniglichen Hauses und des Außern, der Justiz, des Innern, 
des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten, der Finanzen und für Verkehrs- 
angelegenheiten. 
Den in den Staatsbetrieben der Zivilverwaltung beschäftigten Arbeitern sowie den 
Beamten der untersten Klassen der Gehaltsordnung und den diesen gleichzuachtenden Per- 
sonen wird — zunächst für die Zeit vom 1. Juni bis 30. September d. Is.— 
als Zuschuß zu den infolge des Krieges erhöhten Kosten des Lebensunterhalts eine Kriegs- 
teuerungsbeihilfe gewährt. 
Die näheren Bestimmungen wegen der Gewährung dieser Beihilfe werden für das 
Personal der Verkehrsverwaltung in den Amtsblättern dieser Verwaltung bekannt- 
gegeben. 
Für die Gewährung der Beihilfe an das Personal der übrigen Zweige der 
Zivilverwaltung gelten folgende Grundsätze: 
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