Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1915. (42)

  
  
  
  
  
  
  
Nr. 34. #4 463 
Pfalz. 
Festgesetzter 
Kap. Tit. Vortrag Betrag 
W 
II. Abschnitt. 
Kreis-Einnahmen. 
1. A. Zuschüsse aus Zentralfonds für Erziehung und Bildu * 
1— — — — — — — — — — — — — — — — — — — 
2 Gewerblich-technische Schulen: 
Zuschuß für die Kreisoberrealschule Kaiferslautern und für die 
Oberrealschule Ludwigshafen a' Rh. . ... 54 117— 
3 Volksschulen. 
12— — — — — — — — — — — — — — — — — — — — 
3 Budaetmäßige Kreisschuldotation: 
8 Neue Kreisschuldotation zur Unterstützung der mit Schul- 
lasten überbürdeten Gemeinden 84 000 — 
4Zuschüsse an die Kreisfonds gemäß Art. 16 abs. 2 Ziff. 2 und 
Abs. 3 des Schulbedarfgesetzes vom 28. Juli 1902, für Gemeinden « 
mit weniger als 10 000 Einwohnern 274.059.90 
. 5 Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10000 und « 
; mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an den Volks- 
schulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds zugeflossenen 
# Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß Art. 14 Abs. 1 des . 
* Schulbedarfgesetzes — Kap. III § 1 Tit. 6a der Kreisausgaben — 403 132,62 
6 uschuß nach Art. 16 Abs. 2 Ziff. 4 des Schulbedarfgesetzes vom T 
! 288u111902. :3:-35(x-(.-»«—— 
7Dienstalterszulagen für das Lehrpersonal an den Volksschulen der « 
I- Gemeinden bis zu 10000 Einwohnern — Kap. III § 1 Tit. 3a 
8 der Kreisausgaben — 1252 635/04 
8 Zur Gewährung außerordentlicher Zulagen (Notstandszulagen) für 
6 das Lehrpersonal der Volksschulen in Gemeinden mit weniger als 
. 1 10 000 Einwohnenn 97 500. — 
9 a) Zuschuß an die Kreispensionsanstalt für dienstunfähige Lehr- 
personen. 141 949.30 
I b) Pensionszulagen nach einem Drittel der zuletzt bezogenen 
Dienstalterszulagen 62 398 95 
I) Zur Unterstützung der älteren pensionierten Lehrpersonen und J 
zur Gewährung von Zuschüssen an die Pensions- und Relikten— 
Unterstützungs-Zuschußkasse für das an gemeindlichen Pensions— 
einrichtungen nicht teilnehmende Lehrpersonal .. 7 800 — 
10 Anterstützungsbeiträge für die Hinterbliebenen der Volksschullehrer: 
  
a) Im allgemeinen . 
b) Zur Unterstützung der älteren Lehrerrelikten und zur Gewäh= 
rung von Zuschüssen an die Pensions= und Relikten-Unter- 
stützungs-Zuschußkasse für das an gemeindlichen Pensions- 
einrichtungen nicht teilnehmende Lehrpersonal 
) Für dürftige, dem Unterstützungsalter entwachsene Lehrerwaisen 
  
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161 782 18 
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