Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1915. (42)

  
esetz und Verorduuugs·Plaf 
für das 
Königreich Bayern. 
Nr. 16. 
München, den 10. April 1915. 
1 AInhalt: 
Bekanntmachung vom 9. April 1915, betreffend Änderung des Militärtarifs für Eisenbahnen. 
  
  
  
  
Nr. 7/Bmo 2. 
Bekanntmachung, betreffend Änderung des Militärtarifs für Eisenbahnen. 
fl. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten und K. Kriegsministerinm. 
Der Militärtarif für Eisenbahnen ist, wie folgt, zu ergänzen: 
Abschnitt I. 
1. Bei Tarifnummer 9 ist in der 1. Zeile der 2. Spalte hinter „10 kg“ die 
Ziffer (18) nachzutragen. 
2. Unter „Besondere Bestimmungen“ ist zu 1 folgende neue Bestimmung (18) auf- 
zunehmen: 
(18) Gepäck, das die im Dienste der freiwilligen Krankenpflege stehenden und 
für deren Zwecke reisenden Personen mit sich führen, ist bis zur Höhe von je 25 kg 
frachtfrei zu befördern. 
16
	        
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