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· Festgesetzter
Kap. 8 Cit. Bortrag Betrag
—s
III 116 Allgemeine Beiträge an Schulkassen:
10
a) Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10000
und mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an
den Volksschulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds
zugeflossenen Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß
Art. 14 Abs. 1 des Schulbedarfgesetzes .
h) Weitere Beiträge an die Schulkassen dieser Gemeinden
c) Zuschüsse an die Schulkassen der übrigen Gemeinden mit
Ortsstatuten an Stelle der seitherigen Bewilligungen an das
Lehrpersonal an den Volksschulen dieser Gemeinden aus
Staats= und Kreisfonds- ..
d) Weitere Beiträge an die Schultassen dieser Gemeinden .
e) Sonstige Zuschüsse an Schulkassen:
aa) aus Kreisfonds:
Behufs Gewährung von Zuschüssen an Schulkassen
aus Anlaß der Trennung des Mesnerdienstes vom
Schuldienste
bb) aus der neuen Kreisschuldotation behufs n*
der mit Schullasten überbürdeten Gemeinden
cc) Süändiger Beitrag zur älteren 1 Schulfondskaffe in
nsbach ...
Beiträge zum Sachbedarf der Volksschulen und zu Schulhausneubauten:
a) Beiträge zum Sachbedarf
b) Beiträge zur Unterhaltung von Schulbausern und zur Aus
führung von Neubauten
Ständige Bauausgaben
Prüfungs= und Aufsichtskosten:
a) Entschädigung der Distriktsschulinspektoren für die Vornahme
der Schulprüfungen und Schukoisttationen, dann für sachliche
Ausgaben .
h) für die Kreisschulinspetioren:
aa) Gehalte .
bb) Tagegelder und Reisekosten .
Pensionen und Alimentationen:
a) zur Unterstützung des dienstunfähig gewordenen Lehrpersonals
und zwar:
àa) Zuschuß an die Kreispensionsanstalt für dienstunfähige
Lehrpersonen:
a) aus Zentralfonds
6) aus Kreisfonds. .
bb) Pensionszulagen nach einem Drittel der zuletzt be-
zogenen Dienstalterszulagen aus Zentralfonds.
743 968
13 951
54 952
16 861
1 500
44 000
3 430
172
76 000
220
20 000
19 450
3 600
86
64
92
50
154 500.—
145 000—
79 000.—