Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1915. (42)

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Kap. it. Vortrag 
Z□— 
II. Abschnitt. 
Kreis- Einnahmen. 
I Zuschüsse aus der Staatskasse. 
  
  
* 
  
A. Zuschüsse aus Zentralfonds für Erziehung und Bildung. 
Progymnasien und Lateinschulen. 
Die auf speziellen Rechtstiteln und d Bewilligungen beruhenden Fum- 
dationsbeiträge 
Aus der Kreisschuldotation . 
425923 
840008 
  
Summe 1. 
Gewerblich- technische Schulen. 
Für die Kreisoberrealschule in Nürnberg 
Für die Kreisrealschule I in Nürnberg bezw. fr die damit ver- 
bundene gewerbliche Fortbildungsschule . 
Für die Realschule in Ansbacch 
Für die Realschule in Gunzenhausen. 
17655|51 
37 446— 
13680 
516— 
108|39 
  
Summe #§ 2 
Volksschulen. 
Auf peziellen Rechtstiteln und h Bewilligungen beruhende Fundations- 
eiträge . 
Ständige Bauausgaben 
Kreisschuldotation, und zwar: 
a) seitherige Kreisschuldotatio 
b) neue Kreisschuldotation behufs unterstützung der mit Schul- 
lasten überbürdeten Gemeinden 
Zuschüsse an die Kreisfonds gemäß Art. 16 Abs. 2 giff. 2 und 
Abs. 3 des Schulbedarfgesetzes vom 28. Juli 1902 für Gemeinden 
mit weniger als 10 000 Einwohnen 
Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10 000 und 
mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an den Volks- 
schulen dieser Gemeinden früher aus Staatsfonds zugeflossenen 
Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß Art. 14 Abs. 1 des 
Schulbedarfgesetzee . 
Zuschuß nach Art. 16 Abs. 2 Zif 4 des Schulbedarfgesetzes 
Dienstalterszulagen für das Lehrpersonal an den Volksschulen der 
Gemeinden bis zu 10 000 Einwohnern 
Zur Gewährung außerordentlicher Zulagen (Notstandszulagen) für 
das Lehrpersonal der Volksschulen in den Gemeinden mit weniger 
als 10 000 Einwohnern 
a) Zuschuß an die Kreispensionsanstalt für dienstunfähige Lehr- 
personen . 
1))Pensionszulage nach einem Drittel der jin bergenen 
Dienstalterszulagen 
  
38 206|119 
34 058/26 
220— 
91 134/81 
67.250— 
197 482,66 
743 968|86 
210 ½00— 
  
877 000|— 
84 011—
	        
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