Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1916. (43)

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ausgabt werden, jedoch ausgeschieden von diesen, zu verrechnen. Es ist daher in den Rech- 
nungen — und zwar auch in den Kreisfinanzrechnungen, den Generalrechnungen und in 
der Hauptfinanzrechnung — nach dem Vortrage 
„Kriegsteuerungsbeihilfen“ 
die weitere Unterabteilung 
„Außerordentliche Kriegsteuerungsunterstützungen“ 
zu eröffnen. 
München, den 20. Mai 1916. 
Dr. Graf v. Hertling. Dr. Frhr. v. Soden-Fraunhofen. v. Thelemann. v. Kreunig. v. Leidlein. 
Dr. v. Rnilling.
	        
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