Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1916. (43)

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Einziger Artikel. 
Die laufende Landtagswahlzeit wird um ein Jahr verlängert. 
Gegeben zu Leutstetten, den 15. Juli 1916. 
Ludwig. 1 
Dr. Graf v. Hertling. Dr. Frhr. v. Soden-Fraunhofen. v. Thelemann. v. HPreunig. v. Seidlein. 
Dr. v. Anilling. Frhr. v. Kreß. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der Ministerialrat 
im K. Staatsministerium des Innern: 
Knözinger. 
—– —— — —Ò 
  
Kreisanlehensgesetz. 
Tudwig III. 
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, 
Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben usw. usw. 
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrats mit Beirat und Zustimmung der Kammer 
der Reichsräte und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen, was folgt: 
Einziger Artikel: 
Der Kreisgemeinde von Mittelfranken wird die Genehmigung erteilt, ein Anlehen bis 
zum Hoöchstbetrage von 3000000 “ zur Darlehenshingabe an die Aktiengesellschaft 
„Fränkisches Uberlaudwerk“ aufzunehmen. 
Die Tilgung des Anlehens hat im Jahre 1920 zu beginnen und muß bis 31. De- 
zember 1976 beendet sein. 
Gegeben zu Leutstetten, den 15. Juli 1916. 
Ludwig. 
Dr. Graf v. Hertling. Dr. rhr. v. Soden-Fraunhofen. v. Thelemann. v. Prennig. v. Seidlein. 
Dr. v. Kuilling. Frhr. v. Kreh. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der Ministerialrat 
im K. Staatsministerium des Innern: 
Knözinger.
	        
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