Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1916. (43)

gutt 
    
eseh und Verordnungs 
für das 
Königreich Bayern. 
  
Nr. 42. 
München, den 25. Juli 1916. 
Inhalt: 
Beker#hachung vom 25. Juli 1916, die Einführung von Dienstwertzeichen für den amtlichen Verkehr be- 
treffend. 
  
  
Bekanntmachung, die Einführung von Dienstwertzeichen für den amtlichen Verkehr betreffend. 
K. Staatsministerium des MKöniglichen Hauses und des ubern, Kl. Staatsministerium 
der Justiz, K. Staatsministerium des Innern, fl. Staatsministerium des Innern für 
Kirchen- und Schulangelegenheiten und Kl. Staatsministerium der Finanzen. 
Zum Vollzuge der Ministerialbekanntmachung vom 15. Juli 1916 (GWVBl. S. 108 ff.) 
wird nachstehendes verfügt: 
I. Bezug und Verwendung der Dienstwertzeichen. 
J. 
(Zu Ziff. I.) 
1Dienststellen im Sinne der Ziff. I der Bekanntmachung vom 15. Juli 1916 sind 
alle Stellen, Behörden und Organe, die seither bei der Versendung des Schriftwechsels zur 
Anwendung des Vermerkes „Frei durch Ablösung"“ berechtigt waren, sohin alle in den Ver- 
zeichnissen I und II der Bekanntmachung vom 25. Dezember 1907 (berichtigte Fassung 
54
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.