Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1916. (43)

Nr. 
49. 
Abersicht 
263 
Beilage 1. 
dàer Kreis-UAusgaben und Kreis-Ginnahmen des Regierungs- 
bezirkes Oberbapern für das Jahr 1916. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Festgesetzter 
Kap. Tit. Vortrag Betrag 
4— 
I. Abschnitt. 
Kreis- Aus gaben. 
1 Auf Erhebung und Verwaltung der Kreis-Einnahmen. 500— 
II Bedarf des Landrates. 
Tagegelder und Reisekosten der Landratsmitglieder 16 300— 
Tagegelder und Reisekosten der Mitglieder des Land- 
ratsausschusses . 2000— 
Für Geschäftsbedürfnisse Z 15000— 
Summe Kep. 33 300— 
II Auf Erziehung und Bildung. 
Volksschulen. 
1.|Ständige Bezüge des Lehrpersonals: 
a) aus pflichtmäßigen Reichnissen des Staates 8 135|50 
b) aus der Kreisschuldotation wie bisher 19 103187 
c) Anschlag der vom Staat überlassenen dienswahmngn und 
Dienstgründe 110 M 30 J. — — 
2 a) Gehaltsergänzungszuschüsse für das Lehrpersonal in Orten 
ohne Statuten 1 061 24270 
b) Desgleichen infolge Trennung des Mesnerdienstes vom Schul- 
dienste. 4200— 
3 a) Dienstalterszulagen aus Staatsfonds für das Lehrpersonal 
an den Volksschulen der Gemeinden bis zu 10.000 Einwohnern 970 000— 
b) außerordentliche Zulagen für das Lehrpersonal in diesen 
Gemeinden 225 683.— 
c) fortzugewährende frühere Aufbesserungszulagen aus Kreis- 
1 mitteln (nach Ziff. IX Abs. 4 der Min.-Bekanntmachung vom 
# 28. August 1919) 15000— 
4 Zur Beschaffung von Aushilfen für erkrankte, beurlaubte oder aus 
sonstigen Gründen verhinderte Stelleninhaber in Orten ohne 
# Statuten gemäß Art. 11 Abs. 1 des Schulbedarfgesetzes vom 
; 28. Juli 1902: 
a) im allgemeinen 70 000— 
1 b) an Stelle des zu militärischen lbungen einberufenen Lehr- 
1 personals und zur Unterstützung der das Militaͤrdienstpflicht. 
I jahr ableistenden Lehrpersonen 2500.—
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.