264
+5 Festgesetzter
Kap. Tit. Vortrag Betrag
.“% 4
. l
III 5 Besondere Vergütungen und Unterstützungen für das aktive Lehr- s
personal: 1
a) für Arbeitslehrerinnen . 38000—
b) für die Konferenzvorstände und zur Unterstützung der Kon-
ferenzpflichtigen 26 150—
IP) Unterstützungen für dürftige Kandidaten des Volksschuldienstes
während der Ableistung örer gesetlichen Militärdienstpflicht
aus Staatsfonds 700—
6Allgemeine Beiträge an Schultassen-
a) Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10 000
und mehr Einwohnern gemäß Art. 14 Abs. 1 des Schul-
bedarfgesetzes. 764 567|74
b) Weitere Beiträge an die Schulkassen dieser Gemeinden einschl.
der Beiträge für Klosterschulen aus Kreissonds 183 500—
J) Zuschüsse an die Schulkassen der übrigen Gemeinden mit
Ortsstatuten an Stelle der seitherigen Bewilligungen an das v
Lehrpersonal an den Volksschulen beeser Gemeinden aus
Staats= und Kreisfonds 56 77921
d) Weitere Beiträge an die Schuttassen dieser Gemeinden aus
Kreisfonds . 5051482
e) Sonstige Zuschüsse an Schulkassen:
a) aus pflichtmäßigen Reichnissen des Staates 326476
89) aus Kreisfonds für weibliche Klosterschulen 19 57340
7) aus der neuen Kreisschuldotation behufs Unter- i
stützung der mit Schullasten überbürdeten Gemeinden — —
7|1Beiträge zum Sachbedarf der Schulen und zu Schulhausneubauten:
a) Beiträge zum Sachbedarf:
aa) aus pflichtmäßigen Reichnissen des Staates 1
bb) aus allgemeinen Kreisfonds . 909.87
b)ziimUnterhaltevonSchulhausernI 000—
c) zu Schulhausneubauten 5“ 150 #
8 Ständige Bauausgaben 1718
9 Prüfungs= und Aufsichtskosten:
a) Entschädigung der Distriktsschulinspektoren für die Vornahme
der Schulprüfungen und Schulvisitationen, für Abhaltung der
allgemeinen Konferenzen nach § 14 der Ministerial-Bekannt-
machung vom 9. Dez. 1908 — Minist-Bl. für Kirchen= und
Schulangelegenh. S. 541 —, dann für sachliche Bedürfnisse 40 00033
b) für die Kreisschulinspektoren:
aa) Gehalte 33 608—
bb) Tagegelder und messtoften 6 000 -
cc) Pensionen 7707—
10Pensionen und Unterstützungen:
a) zur Unterstützung des dienstunfähig gewordenen Lehrpersonals
und zwar: