Nr. 49. 307
Pfalz.
-m-lr Festgesetzter
Kap. Tit. Vortrag Betrag
hr“—
II. Abschnitt.
Kreis- Einnahmen.
1 A. Zuschüsse aus Staatsfonds für Erziehung und Bildung.
2 Gewerblich-technische Schulen:
Zuschuß für die Kreisoberrealschule Kaiserslautern und für die
Oberrealschule Ludwigshafen a. hf. 54 117—
Summe z 2 für- sch.
3 Volksschulen.
1/2— — — — — — — — — — — — — — — — — — — —
Neue Kreisschuldotation zur Unterstützung der mit Schul-
lasten überbürdeten Gemeinden 24 000 —
4 ½schüsse an die Kreisfonds gemäß Art. 16 Abs. 2 Zif. 2 und
Abs. 3 des Schulbedarfgesetzes vom 28. Juli 1902, für Gemeinden
mit weniger als 10 000 Einwohnen. 274 059/90
5 Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10000 und
mehr Einwohnern gemäß Art. 14 Abs. 1 des Schulbedarfgesetzes —
Kap. III § 1 Tit. 6a der Kreisausgaben —. 403 132662
6 Zuschuß nach Art. 16 Abs. 2 Ziff. *b des Schulbedarfgesetzes vom
28. Juli 19002. 335 000—
7Dienstalterszulagen für das Lehrpersonal an den Volksschulen der
Gemeinden bis zu 10 000 Einwohnern — Kap. III § 1 Tit. Za
der Kreisausgaben —. 1 286 455 41
8 Zur Gewährung außerordentlicher Zulagen für das Lehrpersonal der
Volksschulen in diesen Gemeinden 104 000—
9 a) Zuschuß an die Kreispensionsanstalt für dienstunfähige Lehr- -
personen 137 74855
b. Pensionszulagen nach einem Drittel der zuletzt bezogenen
Dienstalterszulagen 62 875|84
c) Zur Unterstützung der pensionierten Lehrpersonen und zur
Gewährung von Zuschüssen an die Pensions= und Relikten-
Unterstützungs-Zuschußkasse für das an gemeindlichen Pensions-
einrichtungen nicht teilnehmende Lehrpersonal 12 000 —
10| Unterstützungsbeiträge für die Hinterbliebenen der Volksschullehrer:
a) Im allgemeinen 164 846 48
b) Zur Unterstützung der Lehrerhinterbliebenen und zur Gewãh-
rung von Zuschüssen an die Pensions= und Reliktenunter-
stützungs-Zuschußkasse für das an gemeindlichen Pensions-
einrichtungen nicht teilnehmende Lehrpersonal 13 500.—
c) Für dürftige, dem Unterstützungsalter entwachsene Lehrerwaisen 2000—
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