Nr. 49.
Oberpfalz und Regensburg.
Festgesetzter
Kap. 8 Tit. Vortrag Betrag
I l
1111I10 ce) zur Unterstützung der pensionierten Lehrpersonen und
E zur Gewährung von Zuschüssen an die Pensions- und
* Reliktenunterstützungs-Zuschußkasse für das an gemeind-
*- lichen Pensionseinrichtungen nicht teilnehmende Lehr-
personal 13 500 —
b) Unterstützungsbeiträge sür die Hinterbliebenen der Volksschul-
6 lehrer:
aa) aus Staatsfonds:
a) im allgemeinen 114 850—
6) zur Unterstützung der Lehrerhinterbliebenen und
zur Gewährung von Zuschüssen an die Pensions-
und Reliktenunterstützungs-Zuschußkasse für das
- an gemeindlichen Pensionseinrichtungen nicht teil-
# nehmende Lehrpersonal 9200—
# 7) für dürftige, dem lntersütungsalter entwachiene
Lehrerwaisen 2000—
bb) aus Kreisfonds:
i a) im allgemeinen . —- —
8) für besonders dürftige Schillezrervitr. 1 000—
Tc) Zuschuß an den Kreisverein zur Unterstützung der Hinter-
. bliebenen oberpfälzischer Volksschullehrer 16 000—
11 Unterstützungen für dürftige Schulamtszöglinge und Schulpraktikanten
aus Kreisfonds:
a) für dürftige Schulamtszöglinge. 4000—
b) für dürftige Schulpraktikanten. 1 000—
12 Ubrige Ausgaben:
a) zur Förderung der Bezirks= und Distriktsschulbibliotheken zur
P FortbildungderSchullehrer.. 500—
b) zur Organisation von Schullehrerfortbildungskursen (Kon-
· ferenzbezirken) . 11 500—
1 c) zu Beihilfen an arme Gemeinden behufs Beschaffung warmer
1 sz Mittagskost (Suppenanstalten) für auswärtige Schulkinder 1 000—
d) Unterstützung der Handarbeitslehrerinnen auf dem Lande 7000—
C) für die ständige Kreislehrmittelausstellung in Regensburs 500 —
13 Füur nicht voraussehbare Ausgaben 1 656|71
3 Summe z ĩ 2 369 671007
2 Fortbildungsschulen (nach Maßgabeder Verordnungüber
die Berufsfortbildungsschulen und der §§ 13 und 16 der
Schulpflichtverordnung) . 10 300—
* Summe 2 für I+ch
3 Progymnasien und Lateinschulen.
1|4Personalbedarf für die 6 unteren Klassen des humanistischen Gym-
1 nasiums (Progymnasium) Weiden nach Art. 188 des Beamtengesetzes 18 584 67
Summe 8§8 3 18 584|67