Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1916. (43)

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I 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Festgesetzter 
Kap. Tit. Vortrag Betrag 
- 
II. Abschnitt. 
Kreis- Einnahmen. 
I A. Zuschüsse aus Staatsfonds für Erziehung und Bildung. 
Lateinschulen ... — — 
Gewerblich— riechnische Schulen. 
a) Für die Kreisoberrealschule Bayreuth 16 733— 
b) Für die Realschule Kulmbach ..... 122974 
Summe § 2 17.962.74 
· Volksschulen. 
1Auf besonderen Nechtstiteln und Bewilligungen beruhende Pflicht. 
beiträge . 19zlmz 
2Standtge Bauausgaben . G 80 
3 Kreisschuldotation und zwar: 
a) Seitherige Kreisschuldotatio 125.017|37 
1 b) Neue Kreisschuldotation behufs Unterstützung der mit Schul- 
lasten überbürdeten Gemeinden 24200 — 
4 BZuschüsse an die Kreisfonds gemäß Art. 16 Abs. 2 Zifl 2 und 
6 Abs. 3 des Schulbedarfgesetzes vom 28. Juli 19002. 233 603.02 
5 Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10 000 und - 
mehr Einwohnern gemäß Art. 14 Abs. 1 des Schulbedarfgesehes I 
———Kaplcl§1Trt6aderKrew-Ausqaben—. 212 2 
6 uschuß nach Art. 16 Abs. 2 Ziff. 4 des Schulbedarfgesetzes. 285.000 
· 7|Dienstalterszulagen aus Staatsfonds für das Lehrpersonal an den I 
Volksschulen der Gemeinden bis zu 10 000 Einwohnern — 
. Kap. III § 1 Tit. 3 der Kreis-Ausgaben 930 000— 
# 8 Zur Gewährung außerordentlicher Zulagen für das Lehrpersonal 
. der Volksschulen in den Gemeinden bis zu 10000 Einwohnern 184 613.— 
: 9 a) Zuschuß an die Kreispensionsanstalt für dienstunfähige Lehr— 
personen 107 100.— 
b) Pensionszulagen nach einem Drittel der zuletzt bezogenen 
I Dienstalterszulagen 57000.— 
c) zur Unterstützung der pensionierten Lehrpersonen und zur 
Gewährung von Zuschüssen an die Pensions= und Relikten- 
unterstützungs-Zuschußkasse für das an gemeindlichen Pensions- 
- emrtchtungenmchtteclnehmendexehrpersonal.. 10000— 
10 Unterstützungs--Beiträge für die Hinterbliebenen der Volksschullehrer: 1 
i a) im allgemeinen 127 000 — 
b) zur Unterstützung der Lehrerhinterbliebenen und zur Gewährung 
von Zuschüssen an die Pensions= und Reliktenunterstützungs- 
Zuschußkasse für das an gemeindlichen Pensionseinrichtungen 
) nicht teilnehmende Lehrpersonal 9 700.— 
# c) für dürftige, dem unterstützungsalter entwachsene Lehrerwaisen 2 000.— 
 
	        
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