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Krankhrit keine Sicherheit mehr gewährt; so bleibt dem Medicinal-Collegium
worbehalten, bei dem Ministerium des Innern nach Befinden der Umstände
nöthigenfalls auf eine militärische Sperre der ganzen von der Seuche ergriffe-
nen Gemeinde den Antrag zu stellen.
10) Die Bezirks-Polizei-Aemter haben sich von Amtswegen zu überzeugen, daß
vorstehende Bestimmungen durch die Orts-Polizei-Behörden, die Oberamts-
rund die Impf-Aerzte nach ihrem ganzen Umfange vollzogen werden, auch von
ihrer Seite bei jeder Veranlassung auf das Thätigste mitzuwirken, daß der
Zweck, die Weiterverbreitung der Menschen-Pocken zu verhindern, nach Mög-
lichkeit erreicht, und namentlich die Rothwendigkeit einer milirckrischen Sperre
ganzer Gemeinden auf jede Weise beseitigt werde.
Ueber die Vollziehung der gegenwärtigen Berordnung und über den Erfolg der-
selben haben die Bezirksämter nach Verlauf der nächsten sechs Wochen an das König-
liche Medicinal-Collegium zu berichten, welches sofort das Ergebniß Unserm Mini-
sterium des Innern zur weiteren Verfügung vorzulegen hat.
Stuttgart den 11. März 1329.
Wilhelim.
Der Minister des Fnnern:
von Schmidlin.
Auf Befehl des Königs:
.Der Staats-Sekretär,
Vellnagel.
38) Dienst-Nachricht.
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom :1. d. M.
die erledigte Lehrstelle der vierten Classe am mittleren Gymnasium zu Stuttgart dem
bioher an der dritten Elasse desselben angestellten Präzeptor Keim mit dem hiemit
verbundenen Titel eines Ober-Prazeptors gnädigst verliehen.