Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1916. (43)

Nr. 53. 
Steuerfestsetzung. 
411 
Nach der Anmeldung beläuft sich der steuerpflichtige Gesamtbetrag der Zahlungen — Lieferungen — de 
(Name, Firma) 
  
  
  
  
in Worten Mark b., zurückerhalten. 
zu...............-.......... für das Kalenderjahr 19 — für den Zeitraum 
vom bis 19 — auf M. 
F Nach dem Steuersatze von 1 v. T. ist hiervon zu erheben an Stempelabgabe . BPf. 
Hierauf sind abschlägig entrichtet: 
5 für das 1. Vierteljahr laut Nr. des Einnahmebuchs 4 
x □P 7" 2 n 7 7* #- 1 
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B 7 * 3. 7 7° 7# 1## — · . 
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S zusammen M 
2 
; Somit bleiben zu entrichten M Pf. 
S Somit sind zu erstatten „ „ 
8 
5 Der nach vorstehender Steuerfestsetzung zu entrichtende Betrag ist im Einnahmebuch unter Nr. 
Zl nachgewiesen. 
chg 
„den ten 19 
—.1 
(Amtsbezeichnung) 
(Amtsstempelabdruck) 
(Unterschriften) 
Empfangsbekenntnis des Stenerpflichtigen. 
Den nach vorstehender Steuerfestsetzung zuviel entrichteten Steuerbetrag habe ich mit MA BPf.,
	        
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