Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1916. (43)

Nr. 53. 417 
Muster 39 a 
(Ausführungsbestimmungen § 227.) 
  
Einnahmebuch B 
*-“ 
(Bezeichnung der Steuerstelle) zu 
über das Aufkommen an Warenumsatzstempel 
für das 
Rechnungsjahr 19 
Dieses Buch enthält Blätter, 
2elche von einer met den Sceldes Dater- 
æeichneten belegten Schnur durchæogen sind. Geführt von 
. . . . . . . .. , den ten 19 (Name) 
(Rame). (Dienststellung) 
(Dienststellungg 
Anleitung. 
1. Das Einnahmebuch ist am Schlusse des Monats März abzuschließen. 
2. Die Verwendung von Schnur und Siegel ist nicht erforderlich, wenn es sich um festgebundene Bücher mit fort- 
loaufenden Blattzahlen handelt. 
90“
	        
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