Nr. 53.
Nr. 23/2423
P XI5.
Bekanntmachung, betreffend Anderungen im Postverkehr mit Österreich, Ungarn und Bosnien-
Herzegowina.
K. S#taatsministerium für Verkehrsangelegenheiten.
Vom 1. Oktober 1916 ab gelten im Postverkehr Deutschlands mit Osterreich
nebst Liechtenstein,
verkehr — nachstehende Gebührensätze.
Gebühren usw.
Ungarn und Bosnien-Herzegowina — sog. Wechsel-
1. Gewöhnliche Briefsendungen.
Aus Aus
Gattun Osterreich, Ungarn und Bemerkungen
9 Deutschland Bosnien-Herzegowina 9
Pf. Heller (Filler)
Briefe Für nicht oder unzureichend freigemachte
: Briefsendungen wird vom Empfänger das Dop-
bis 20 8. 15 15 pelte des Fehlbetrags unter Aufrundung auf eine
für jede weiteren 20 g 5 5 durch 5 teilbare Zahl erhoben.
[(Kein Meistgewicht) Für die eilige Beförderung von Druck-
9. st sachen wird in Osterreich, Ungarn und Bos-
ostkarten a) für die amtlich nien-Herzegowina mittels besonderen Wert-
: : : b„ zeichens zu der Grundgebühr ein Zuschlag von 2 Heller
einfache oder jeder Teil ausgegebenen epot- (iller) ohne Unterschied des Gewichts erhoben.
einer Postkarte mit druckten Wertzeichen 8. Solche Senhungen weden im Aufgaheande, zur bei
.... voller Freimachung eilig befördert. Drucksachen in
Antwort MyMdN.IM„ 7 5 b) im übrigen 10 Rollenform haben in Osterreich usw. keinen Anspruch
s auf eilige Beförderung, auch wenn die Zuschlags-
Drucksachen gebühr entrichtet ist.
bis 50g 22 3 — In der Richtung aus Deutschland unterliegen
über 50 bis 100 g. 5 — 7 und nichteilige Drucksachen der gleichen Ge-
ür jede weiteren 1 5 – # ..
jed eren 00g " Im Verkehr mit Osterreich und Bosnien-
je 50 Q 3 Herzegowina sind
[Meistgewicht 2 kg) a) offene Blindenschriftsendungen gegen
die bisherigen Gebührensätze
Warenproben bis 50 3 Pfl. oder h
: 100 5„ „ „
je 00 89 ... 5 5 n
[Meistgewicht im Verkehrminde- «», „ 2 „ 20 „ „ „
mit Ssterreich und Bosnien. stens 10 mindesteus 10 „ 30 „ „ „
Herzegowina 500 8, im Ver- dDd) entwertete und unentwertete Post-
kehr mit Ungarn 350 81 wertzeichen zur Besörderung gegen die Druck-
„ . sachengebühr
Geschäftspapiere 5 zugelassen.
le 12üü o Zusammengepackte Drucksachen, Waren-
minde- 2 ç « 25 proben oder Geschäftspapiere unterliegen
(Meistgewicht 2 kg.l stens 0 mindesteen 20 den Vereinsvorschriften.