Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1916. (43)

    
eh und Verordnungs-Blatt 
LKönigreich Bayern. 
  
Nr. 67. 
München, den 24. November 1916. 
Juhalt: 
Bekanntmachung vom 23. November 1916 über die Gewährung von Vorschüssen zur Beschaffung von Winter- 
bareiten — Bekanntmachung vom 22. November 1916. betreffend Anderung des Militärtarifs für Eisen- 
bahnen 
—— — 
—Ö — 
  
  
  
Nr. 33021. 
Bekanntmachung über die Gewährung von Vorschüssen zur Beschaffung von Wintervorräten. 
A. Staatsministerien des Königlichen Hauses und des Äußern, der Justiz, des Innern, des 
Innern ür Kirchen- und Schulangelegenheiten, der Finanzen und für Verkehrsangelegenheiten. 
Zur Ergänzung der Ministerialbekanntmachung vom 6. Oktober 1916 (GBl S. 437 ff.) 
wird nachstehendes verfügt: 
1. Zu den Gegenständen des Winterbedarfs, zu deren Beschaffung ein Vorschuß bis 
zur Höhe des Monatsbetrags des Gehalts (Lohnes) gewährt werden darf, sind neben Heiz- 
stoffen und Kartoffeln auch Gemüse und Kleidung zu rechnen. 
2., Wenn es einem Beamten oder Arbeiter nicht möglich ist, die Rechnungen über die 
Wintervorräte schon bei der Einreichung des Antrags auf Gewährung eines Vorschusses vor- 
zulegen, so genügt es, daß der Antragsteller die Art und die Menge der anzruschaffenden 
Vorräte und die dafür zu zahlenden Kaufpreise angibt. Er muß aber, wenn der Vorschuß 
gewährt wird, nachträglich die Bezahlung der angeschafften Vorräte nachweisen 
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