Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1916. (43)

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esth und Verordnungs-Blatt 
  
Königreich Vayern. 
  
Nr. 69. 
München, den 14. Dezember 1916. 
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 13. Dezember 1916 wegen der Gewährung einer einmaligen Kriegsteuerungszulage. — 
Bekanntmachung vom 13. Dezember 1916 wegen der ferneren Gewährung einer Kriegsteuerungsbeihilfe. — 
Bekanntmachung vom 13. Dezember 1916 wegen der Fortgewährung außerordentlicher Kriegsteuerungs- 
unterstützungen an im Ruhestande befindliche Staatsbeamte sowie an Hinterbliebene von Staatsbeamten. — 
Bekanutmachung vom 5. Dezember 1916, betreffend Auderung der Anlage C zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. 
  
  
  
  
  
  
  
  
Nr. 35344. 
Bekanntmachung wegen der Gewährung einer einmaligen Kriegsteuerungszulage. 
fl. Staatsministerien des Königlichen Bauses und des Außern, der Iustiz, des Innern, 
des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten, der Finanzen und für Verkehrs- 
angelegenheiten. 
Mit Rücksicht auf die fortdauernde Teuerung der notwendigsten Bedarfsgegenstände 
wird eine einmalige Kriegsteuerungszulage nach folgenden Grundsätzen gewährt: 
1. Die in den Staatsbetrieben der Zivilverwaltung beschäftigten Arbeiter und die 
Staatsbeamten, die auf Grund der Ministerialbekanntmachung vom 26. Juli 1916 
(GVBl. S. 233 ff.) für den Monat Dezember lfd. Is. eine Kriegsteuerungsbeihilfe be- 
ziehen, erhalten — vorbehaltlich der Ausnahme unter Ziff. 2 — zu dieser fortlaufenden 
Beihilfe eine einmalige Zulage im fünffachen Betrage der Beihilfe, jedoch mit der Ein- 
schränkung, daß die einmalige Zulage nicht mehr als 120 —X betragen darf. 
110
	        
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