Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1916. (43)

  
eseh und Verurduungschut 
für das 
Königreich Bayern. 
Nr. 12. 
München, den 2. März 1916. 
  
  
  
Juhalt: 
Bekanntmachung vom 19. Februar 1916, die Forstdienststelle in Vorderreuth, Forstamts Stadtsteinach be- 
neffend. — Bekanntmachung vom 29. Februar 1916 wegen der Dienst= und Besoldungsverhältnisse der 
zum Kriegsdienst eingerückten Staats= und Gemeindebeamten, dann wegen der Fürsorge für die Kinterbdilevenen 
der im Kriege gefallenen oder infolge einer Kriegsdienstbeschädigung gestorbenen etatsmäßigen Beamten. 
  
  
Kr. 5160. 
Bekanntmachung, die Forstdienststelle in Vorderreuth, Forstamts Stadtsteinach betreffend. 
fl. Staatsministerium der Finanzen, 
Ministerial-Forstabteilung. 
Seine Majestät der König haben mit Allerhöchster Entschließung vom 17. Fe- 
bruar 1916 anzuordnen geruht, daß beginnend vom 1. März 1916 die Försterstelle in 
Vorderreuth, Forstamts Stadtsteinach, in eine etatsmäßige Waldwärterstelle um- 
gewandelt werde. 
München, den 19. Februar 1916. 
v. Breunig. 
— 
Bekanntmachung wegen der Dienst= und Besoldungsverhältnisse der zum Kriegsdienst eingerückten 
Staats= und Gemeindebeamten, dann wegen der Fürsorge für die Hinterbliebenen der im Kriege 
gefallenen oder infolge einer Kriegsdienstbeschädigung gestorbenen etatsmäßigen Beamten. 
fl. Staatsministerien des föniglichen Hauses und des Aubern, der Jnsktiz, des Innern, 
des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten, der Finanzen, für Verkehrs- 
angelegenheiten und Kl. Kriegsministerium. 
Die Bekanntmachung vom 18. Juni 1915 (GVBl. S. 65 ff.) wird mit Wirkung 
vom 1. Dezember 1915 an geändert und ergänzt wie folgt: 
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