Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1916. (43)

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Muster 13. 
(Ausführungsbestimmungen § 38.) 
  
Bescheinigung. 
Von der Schuldbuchforderung (5%) 
des (Name) 
der (Firma) 
(Wohnort,) 
Sitz) 
sind an Kriegsanleihen des Deutschen Reichs auf das Konto der Reichskasse für Kriegsabgabe übertragen 
worden: 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Nennbetrag Zinsfuß Mit Iinsen fünnabmen * — Bemerkungen 
#... Pf. 
5000 5 v. H. J. April 1917 170! 255062 6560 
1 
Zusammen 
in Worten: N. 
Berlin, den 4 #gunuuuuon9 191 
Die Reichsschuldenverwaltung. 
(Stempel.) (Unterschrift.) 
Diese Bescheinigung ist der für die Erhebung der Kriegsabgabe zuständigen Stelle zu übergeben 
und gilt für den oben berechneten Betrag als bare Zahlung. 
Für den Betrag von . Pf. auf die Kriegsabgabe 
verrechnet. 
Einnahmebuch 19 Nr. 
(Hebestelle) 
(Unterschrift)
	        
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