Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1917. (44)

  
  
  
  
  
  
  
Nr. 26. 121 
in Spalte 5 sind — — 
- Von den gestundeten Beträgen Hierauf 
aus den I aus dem Summe kommen an Mithin 
vorhergehenden laufenden der Spalten Erhebungs- und sind an die 
gestundet Rechnungsjahren Rechnungsjahre Verwaltungs- Reichskasse Bemerkungen 
sind im Laufe des Monats ein- 6, 8 und 9 kosten 
... abzuführen 
gezahlt oder fällig geworden in Anrechnung 
— 4 4 — 
7 8 9 10 11 12 13 — 
  
  
  
1) 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
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(b. 1 
a. 
7 – 1 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Zu Spalte 7. 7) Die auf eigene Rechuung länger als neun Monate gest 
mungen) sind nach Ablauf der neun Monate in Spalte 8 oder 9 als „eingezahlt oder fällig geworden“ nach zuweisen. 
Zu Spalte 11. Bei lfdr. Nr. 14 sind unter a. die Vergütungen für die Veranlagung und Erhebung, unter b. die Sonderentschadi- 
gungen für den Ausfall an Erbschaftssteuer, bei lfdr. Nr. 17 unter u. der Anteil der Gemeinden, unter b. der Anteil 
des Bundesstaats, bei lfdr. Nr. 18 der Anteil des Bundesstaats anzugeben. 
  
  
  
  
undeten Lotteriestempelbeträge (§ 237 der Ausführungsbesum- 
317
	        
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