Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1917. (44)

  
  
  
Nr. 26. 189 
S##undesstaat: Anlage 7 des Musters IV 
Direktivbehörde:. zu den Abrechnungsbestimmungen. 
nNachweisung 
über den Verkauf von Stempelzeichen (Vordrucken zu Schlußnoten, Stempelmarken und ausgefertigten Gesellschafts- 
und Grundstücksstempelbogen) zur Entrichtung der Reichsstempelabgabe im Rechnungejahr 19 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Wertbetrag der Stempelzeichen für 
Geselll Kauf= und 4 - Grund 
ichssistzxciksiszBssskgxxkkxsiiicksiidss Bsis 
verträgegkichcisteru fahrkarten tragungen 
" 4 4 K1% 
1 2 3 4 5 6 7 8 
1/ Bestand an Siembellzeichen am Schlusse des Nech- 
nungsjahrs 19. — 
2 Im Re nungsjahr 19. sind 
a) von der Reichsdruckerei bezogen 
b) gegen Rückzahlung des Ankaufspreises zurück- 
genommen (8§ 209 der Ausführungsbestim- 
mungen). . ... . — — — 
e) Gesellschafts- und Grundstücksstempelbogen 
ausgefertigt ......... — — 
Zusammen 1 und 2. — — — —— — — — 
3] Dagegen sind: 
a) als Ersatz für unbrauchbar gewordene Stem- 
pelzeichen usw abgabenfrei verabfolgt (§§ 210, 
211 und 212 der Ausführungsbestimmungen) — 
b) bei den Amtsstellen verdorben und nach d Ver- 
nichtung in Abgang gestellt . — 
Zusammen 83. .. «- ———--»---—7—--«— 
4Bleibt am Schlusse des Rechnungsjahrs 19. – . — W — — 
5 Bestand am Schlusse des Rechnungsjahrs 19 . .. 6 
einschl. des eisernen Bestandes der Eisenbahn- k ) Darunter 4 
dienststellen an Frachtstempelmarken. — * iserner Bestand der 
Ha seme — — ··— 
empelmarken. 
a) die Einnahmen ohne Verwendung von Stem- n“——— den 
pelzeichen . — stellen ein eiserner 
b) die aufgekommenen Nacherhebungen, soweit Bestand an gestem- 
sie nicht zum Ankauf von n Sienpezeichen ver- pelten Eisenbahn- 
wendet sind. ##A — Lostkosafrng und 
Henbahnpaket= 
Seite „ — — — adrehen ze etem. 
8 Dagegen gehen ab pelwerte von zu- 
a) die Rückzahlungen für zurückgenommene Stem- n. # 
1eigeichen die dem Bestande hinzugetreten Stempelabgabe 
end ( 20) · — überwiesen worden. 
b) andere Herauszahlungen usw. —— — — — 
Zusammen 8. — ——.2— ccerreiniimmend n 
Bleibt Einnahme des Rechnungsjahrs 199.. — – *r 5 bra mh 
keuernbersicht 
Die Richtigkeit der Nachweisung wird auf Grund der Bestandsnachweisungen der nachgeordneten Behörden, der Bescheinigungen 
der Eisenbahndienststellen über den Stempelwert der ihnen als eiserner Bestand ohne Abgabenentrichtung überwiesenen Frachtstempel- 
marken und gestempelten Eisenbahnfrachtbriefe und Eisenbahnpaketadressen, der Entscheidungen der Direktivbehörde und der geprüften 
Vernichtungsverhandlungen bescheiniat. 
19 
  
  
„den 
Airektien. 
 
	        
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