Nr. 26. 189
S##undesstaat: Anlage 7 des Musters IV
Direktivbehörde:. zu den Abrechnungsbestimmungen.
nNachweisung
über den Verkauf von Stempelzeichen (Vordrucken zu Schlußnoten, Stempelmarken und ausgefertigten Gesellschafts-
und Grundstücksstempelbogen) zur Entrichtung der Reichsstempelabgabe im Rechnungejahr 19
Wertbetrag der Stempelzeichen für
Geselll Kauf= und 4 - Grund
ichssistzxciksiszBssskgxxkkxsiiicksiidss Bsis
verträgegkichcisteru fahrkarten tragungen
" 4 4 K1%
1 2 3 4 5 6 7 8
1/ Bestand an Siembellzeichen am Schlusse des Nech-
nungsjahrs 19. —
2 Im Re nungsjahr 19. sind
a) von der Reichsdruckerei bezogen
b) gegen Rückzahlung des Ankaufspreises zurück-
genommen (8§ 209 der Ausführungsbestim-
mungen). . ... . — — —
e) Gesellschafts- und Grundstücksstempelbogen
ausgefertigt ......... — —
Zusammen 1 und 2. — — — —— — — —
3] Dagegen sind:
a) als Ersatz für unbrauchbar gewordene Stem-
pelzeichen usw abgabenfrei verabfolgt (§§ 210,
211 und 212 der Ausführungsbestimmungen) —
b) bei den Amtsstellen verdorben und nach d Ver-
nichtung in Abgang gestellt . —
Zusammen 83. .. «- ———--»---—7—--«—
4Bleibt am Schlusse des Rechnungsjahrs 19. – . — W — —
5 Bestand am Schlusse des Rechnungsjahrs 19 . .. 6
einschl. des eisernen Bestandes der Eisenbahn- k ) Darunter 4
dienststellen an Frachtstempelmarken. — * iserner Bestand der
Ha seme — — ··—
empelmarken.
a) die Einnahmen ohne Verwendung von Stem- n“——— den
pelzeichen . — stellen ein eiserner
b) die aufgekommenen Nacherhebungen, soweit Bestand an gestem-
sie nicht zum Ankauf von n Sienpezeichen ver- pelten Eisenbahn-
wendet sind. ##A — Lostkosafrng und
Henbahnpaket=
Seite „ — — — adrehen ze etem.
8 Dagegen gehen ab pelwerte von zu-
a) die Rückzahlungen für zurückgenommene Stem- n. #
1eigeichen die dem Bestande hinzugetreten Stempelabgabe
end ( 20) · — überwiesen worden.
b) andere Herauszahlungen usw. —— — — —
Zusammen 8. — ——.2— ccerreiniimmend n
Bleibt Einnahme des Rechnungsjahrs 199.. — – *r 5 bra mh
keuernbersicht
Die Richtigkeit der Nachweisung wird auf Grund der Bestandsnachweisungen der nachgeordneten Behörden, der Bescheinigungen
der Eisenbahndienststellen über den Stempelwert der ihnen als eiserner Bestand ohne Abgabenentrichtung überwiesenen Frachtstempel-
marken und gestempelten Eisenbahnfrachtbriefe und Eisenbahnpaketadressen, der Entscheidungen der Direktivbehörde und der geprüften
Vernichtungsverhandlungen bescheiniat.
19
„den
Airektien.