Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1917. (44)

    
Grsetzund Verorduuiigs-Blul 
für das 
Königreich Bayern. 
  
Nr. 30. 
München, den 6. Juni 1917. 
Inhalt: . 
Bekanntmachung vom 6. Juni 1917 wegen der ferneren Gewährung einer Kriegsteuerungsbeihilfe. — Bekannt 
machung vom 5. Juni 1917, die Postscheckordnung für das Königreich Bayern vom 7. Juni 1914 betreffend. 
Nr. 16299. 
— — — 
  
  
  
Bekanntmachung wegen der ferneren Gewährung einer Kriegsteuerungsbeihilfe. 
fl. Staatsministerien des Königlichen Hauses und des Aubern, der Justiz, des Innern, 
des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten, der #inanzen und für Verkehrs- 
angelegenheiten. 
Wegen der ferneren Gewährung einer Kriegsteuerungsbeihilfe an die Staatsbeamten 
und die diesen gleichzuachtenden Personen sowie an die in den Staatsbetrieben der Ziodil- 
verwaltung beschäftigten Arbeiter wird mit Wirkung vom 1. Juni 1917 unter Aufhebung 
der Bekanntmachungen vom 13. Dezember 1916 Nr. 35345 (GVhBl. S. 500 ff.) und 
vom 6. Februar 1917 Nr. 3876 (GVhl. S. 13 f.) für den Geschäftskreis der Zidvil- 
staatsministerien verfügt: 
I. Kriegsteuerungsbeihilfe für Staatsbeamte. 
1. 
1 Die Staatsbeamten und die diesen gleichzuachtenden Personen erhalten auf Kriegsdauer 
Kriegsteuerungsbeihilfen. 
n. Die Kriegsteuerungsbeihilfen zerfallen in allgemeine Beihilfen und in Kinder- 
zulagen. 
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