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3) Bekanntmachung, den Beitritt des Großherzogthums Mecklenburg-Strelitz um
Paßkartenverband.
Nachdem neuerdings auch dans Großhergogehum Mecklenburg-Serelit dem
Paßkarkenkonventionsverbande beigetcelen ist, so wird dieß biermie zur oͤffentlichen Kenntniß
gebracht.
Gera, am 1. August 1851.
Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium.
von Bretschneider.
Schlick.
1 Bekauntmachung, die Anwendung des §S. 7. der Instruktion zu Aufstellung 2c. der He,
beregister für die Beiträgf, zu den Gemeindelasten betr.
Die in dem §F. 7 der der Gemelndeordnung unter A, beigesügten Instrukcion, das
Verfabren bel Ausstellung rc. der Heberegister für dle Beiträge zu den Gemeindelasten be-
treffend, enthaltenen Bestimmungen haben bei ihrer Anwendung und Aussübrung so man-
nichsache Schwierlgkelten gesunden, dah es nothwendig wird, dieselben im Wege der Geset=
gebung zu modißziren, und es wird deshalb elne Vorlage an den Landeag erfolgen.
Dieß bindere jedoch nich#, daß inmittelst mie der in jener Jnsteuktion vorgezeschneten
Ermittelung des Einkommene der Gemeindeangehörigen fortgefahren werde, und wird den
Gemeinden nur Hierdurch nachgelassen, die Belträge der einzelnen Kontribuenten glelchmäßig
je nach dem Bekrage ihres ermiccelten Einkommens dergestale zu regeln, daß bestimme wird,
wie viel ein Thaler crmitleltes Einkommen zu einer Anlage zu entrichten hat, und daß hler-
nach die sür die Gemeludebedürsnisse erforderlichen Anlagen ausgeschrieben werden.
Gero, am 16. Sepcember 1851.
Fürstlich Reuß-Mauisches Ministerium.
von Bretschneider.
Schllck.
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35 Verordnuug, eint Modifikation gi. 30. des Gesetzes über die Kollateralabga.
beu betr.
Durch . 30. des Gesetzes vom 13. Oktbr. 1840, die Abgabe von Kollaterolerb=
schastssällen berressend, resp, durch unsre Verordnung vom 2.1. Janr. 1850 (Nr. 5, des