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verbandes verweisen Wir auf die Verhandlungen Unseres Staatsministeriums
des Innern.
3. Wegen des Beschlusses des Landrats von Niederbayern über die Bereitstellung von
Mitteln für Einreihung des nichtetatsmäßigen Pedells an der K. Landwirtschaftsschule
in Pfarrkirchen unter die etatsmäßigen Beamten verweisen Wir auf die Ent-
schließung Unseres Staatsministeriums des Innern für Kirchen= und Schul-
angelegenheiten vom 28. April 1917.
4. Der Beschluß des Landrats der Oberpfalz und von Regensburg, den beteiligten
Gemeinden und Distrikten zur Einrichtung und zum Betriebe der Arbeitsämter
einen Zuschuß von 1200 & zu gewähren, wird mit der Maßgabe genehmigt,
daß dieser Betrag auf 2000 -JN erhöht wird.
5. Zu dem Beschlusse des gleichen Landrats über die Aufnahme eines Kreisanlehens
verweisen Wir auf die mit Unserer Ermächtigung ergangene Entschließung
Unserer Staatsministerien des Innern beider Abteilungen vom 16. Juni 1917.
6. Hinsichtlich der wiederholten Anträge der Landräte der Oberpfalz und von
Regensburg, dann von Schwaben und Neuburg, auch das letzte Viertel des
Gesamtaufwands für den Kulturbaudienst auf die Staatskasse zu übernehmen,
verweisen Wir wiederum auf Ziff. II 3 des Abschieds auf die Verhandlungen
der Landräte für 1914.
7. Der wiederholten Bitte des Landrats von Schwaben und Neuburg auf Errichtung
eines weiteren K. Kulturbauamts im Kreise Schwaben kann nicht nähergetreten werden.
III.
Im übrigen erteilen Wir den Beschlüssen der Landräte, soweit dies in Betracht kommt
und nicht schon bei besonderem Anlasse geschehen ist, Unsere Genehmigung.
Indem Wir den Landräten diesen Abschied erteilen, sprechen Wir ihnen für ihre
ersprießliche Tätigkeit Unsere Anerkennung aus und versichern sie Unserer Huld und Gnade.
Leutstetten, den 18. Juli 1917.
Ludwig.
J. V.
v. Hreunig. v. Seidlein. Dr. v. Knilling. Dr. v. Brettreich. Staatsrat v. Lößl.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der Generalsekretär:
Ministerialdirektor Völk.