Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1917. (44)

Nr. 50. 437 
IV. Werden die Widersprüche zwischen den gegebenen und den nach Abs. III ab- 
geleiteten Koordinaten des Endpunkts mit v. und V., die Längen= und Querabweichungen mit 
v, und v., bezeichnet und stellt L die Entfernung zwischen Anfangs= und Endpunkt des 
Polygonzugs dar, so ist 
V, — I, - 
——. — 
L 
Die Werte L, v, und v., können graphisch ermittelt werden. 
V. Die Verteilung der Koordinatenwidersprüche Vvr und v., auf die Koordinatenunter- 
schiede Ar und HFzhat nach den Formeln 
  
VV — 
Vx 
dx - I * S 
- (Ausgleichung 1) 
V 
dy — . ·* S 
s 
oder nach den Formeln 
m - % 
B9 ¾ (Ausgleichung II) 
— — —W. 
W 1I 
zu erfolgen. Hierbei werden durch dx und dy die auf die einzelnen Abszissen= und Ordi- 
natenunterschiede treffenden Verbesserungen bezeichnet. Die Ausgleichung I ist bei Polygon= 
zügen mit Brechungswinkeln von 150° bis 2106 anzuwenden, wenn die Bedingungsgleichung 
V., für Hauptzüge — 0,00015, 
. für Nebenzüge = 0,00025 
rungen nach Ausgleichung II zu berechnen. 
erfüllt ist. In allen übrigen Fällen sind die Verbesse- 
§ 40. 
I. Bei Zugverknotungen wird der Direktionswinkel der Seite Knotenpunkt— Anschlußpunkt 
zunächst für jeden einzelnen Zug aus dem Direktionswinkel der Seite Anfangspunkt—An- 
schlußpunkt und der Summe der gemessenen Winkel (Anschluß= und Polygonwinkel) abgeleitet. 
Aus diesen vorläufigen Winkeln (0) berechnet sich sodann der endgültige Winkel zu 0 
. 
10 
wohei p das Winkelgewicht — und n die Zahl der gemessenen Winkel bezeichner. Als 
L 
Anschlußpunkt kann veranlaßten Falls auch ein nicht koordinierter Punkt gewählt werden. 
Zug- 
verknotung.
	        
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