Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1917. (44)

Nr. 50. 461 
werden soll. Die mehrfache Buchung einer Plannummer mit Stern ist zulässig 
im Falle gesonderter Katastrierung der Anteile an einem in ungeteilter Gemein- 
schaft stehenden Grundstücke, ferner im Falle der Uberbauung eines fremden Grund- 
stücks. Dem Falle der Überbauung eines fremden Grundstücks ist der Fall der 
Errichtung eines Bauwerkes unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks 
gleich zu behandeln. 
Im übrigen wird auf die einschlägigen Bekanntmachungen des Staatsministeriums 
der Finanzen hingewiesen. 
III. Besteht eine Steuergemeinde aus mehreren Abteilungen (Sektionen), so können 
veranlaßten Falls die Grundstücke jeder Abteilung selbständig numeriert werden. Umfaßt 
eine Steuergemeinde die Bezirke mehrerer politischen Gemeinden, so hat das Landesvermes- 
sungsamt zu prüfen, ob nicht die Zusammenlegung der politischen Gemeinden oder die Bildung 
einer Steuergemeinde für jede politische Gemeinde anzuregen ist. Vgl. hierzu § 57. 
J. Flächenberechunng. 
1. Allgemeines. 
§ 88. 
I. Die Flächenberechnungsarbeiten gliedern sich in die Herstellung des Rechnungsplans, Rechnungs- 
in die Massenberechnung, in die Einzelberechnung und in die Anfertigung des Flächen- gang uno- 
verzeichnisses. grenze. 
II. Als Rechnungsgrenzen werden für die Teilergebnisse der Quadratdezimeter, für die 
Schlußflächen der Quadratmeter festgesetzt. 
§ 89. 
I. Soweit die Berechnung der Koordinaten von Hilfspunkten notwendig wird, ist nach Rechnungs- 
den Vorschriften der 8§ 77 und 78 zu verfahren. unterlagen. 
II. Für die Flächenberechnung sind Handrißabdrucke (Rechnungshandrisse) herzustellen. 
8 90. 
I. Wenn mehrere aneinander grenzende Grundstücke oder Grundstücksteile des nämlichen Vereinigung 
Eigentümers eine wirtschaftliche Einheit bilden und es steht nach den Angaben des Eigen- nsiunlung 
tümers und dem Inhalte des Grundbuchs der Vereinigung dieser Grundstücke oder Grund= von 
stücksteile unter einer Plannummer ein Hindernis nicht entgegen, so ist die Vereinigung Grundstücken. 
vorzunehmen und die zusammengelegte Fläche mit der niedersten von den in Betracht kom- 
menden Plannummern zu bezeichnen. Bestehen die Plannummern aus ganzen Zahlen und
	        
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