Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1917. (44)

  
fsetzund Verardungsguul 
für das 
Königreich Vayern. 
Nr. 14. 
München, den 14. März 1917. 
In halt: 
Königliche Entschließung vom 10. März 1917 über die Kreishilfskassen. — Bekanntmachung vom 
10. März 1917 über die Kreishilfskassen. 
  
  
  
Nr. 4219a 11. 
Königliche Entschließung über die Kreishilfskassen. 
Ludwig III. 
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, 
Herzos von Bayern, Franken und in Schwaben usw. usw. 
Mit Allerhöchstem Stiftungsbriese vom 6. Juli 1828 habend Weiland Seine Majestät 
König Ludwig I. von Bayern, Unser Hoöchstseliger Herr Großvater, von dem hoch- 
herzigen Wunsche bewegt, seinen Landeskindern für unverschuldete Notfälle die zur Erhaltung 
ihres wirtschaftlichen Bestandes notwendige Hilfe zu sichern, die 8 Kreishilfskassen errichtet. 
Durch sie sind zahlreiche Wirtschaften zum Heile ihrer Inhaber und deren Familien vor 
dem drohenden Zusammenbruche gerettet worden. 1 
Es ist Unser Königlicher Wille, die segensreiche Wirksamkeit der Kreishilfskassen zum 
Wohle Unseres geliebten Volkes, an dessen Kräfte auch auf wirtschaftlichem Gebiete gerade 
der gegenwärtige Weltkrieg so außerordentliche Anforderungen stellt, zu stärken und zu erweitern. 
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