Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1917. (44)

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Nr. 3551 4. 
Königliche Entschließung, die Verlängerung des Landtags betreffend. 
TLudwig III. 
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, 
Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben usw. usw. 
Unseren Gruß zuvor, Liebe und Getreuel 
Wir finden Uns bewogen, die nach Vorschrift des Tit. VII § 22 Absatz 3 der Ver- 
fassungsurkunde zu Ende gehende Dauer der Sitzungen des gegenwärtig versammelten Landtags 
bis einschließlich 30. April 1918 zu verlängern. 
7 . . Reichsräte 
Indem Wir dieses der Kammer der Abgeordneten 
und Gnade gewogen. 
St. Bartholomae, den 22. November 1917. 
eröffnen, bleiben Wir ihr in Huld 
Ludwig. 
v. Bandl. v. Thelemann. v. Lreunig. v. Seidlein. Dr. v. Kuilling. Dr. v. Srettreich. v. Hellingrath. 
  
An Auf Allerhöchsten Befehl: 
1. die Kammer der Reichsräte, Der Generalsekretär: 
2. die Kammer der Abgeordneten. Ministerialdirektor Völk. 
Auszug ans der Adels-Matrikel am 10. November 1917 der Ministerial- 
des Königreichs. rat a. D. Philipp Ritter von Kremer für 
  
seine Person als Ritter des Verdienstordens 
In die Adelsmatrikel wurde eingetragen: der Bayerischen Krone bei der Ritterklasse.
	        
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