Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1917. (44)

Nr. 65. 607 
„Sollten mir im Falle des Todes meinee staatliche Zuschüsse über den 
Zeitpunkt hinaus gezahlt werden, bis zu dem die reichsgesetzliche Unterstützung 
weitergewährt wird, so erkläre ich mich damit einverstanden, daß diese staatlichen 
Zuschüsse auf die mir nach dem Reichsgesetze vom 17. Mai 1907 zustehenden 
Hinterbliebenenbezüge angerechnet werden." 
III. 
Nach Abschn. II Ziff. 3 Abs. 5 der Bek. vom 18., Juni 1915 (GVBl. S. 96) 
dürfen die reichsgesetzliche Unterstützung und die staatlichen Zuschüsse zusammen 75 vom 
Hundert des vom Arbeiter zuletzt bezogenen Lohnes nicht übersteigen. 
Im Anschluß an die Bekanntmachungen vom 15. September 1916 (GVBl. S. 390) 
und vom 26. Dezember 1916 (GVl. S. 675) wird genehmigt, daß bei Berechnung dieser 
Höchstgrenze auch die infolge des Bundesratsbeschlusses vom 2. November 1917 erfoldgte 
weitere Erhöhung der Familiennnterstützungen (vgl. Staatsanzeiger Nr. 256 vom 4. November 
1917) außer Betracht bleibt. 
IV. 
Der „vom Arbeiter zuletzt bezogene Lohn“ (Ziff. 3, 7 des Abschn. II der Bek. vom 
18. Juni 1915) ist mit Wirkung vom 1. Dezember 1917 ab auch für die früher zum 
Kriegsdienst eingerückten Arbeiter unter Zugrundelegung der am 1. Dezember 1917 geltenden, 
der Kriegsteuerung entsprechend erhöhten Lohnsätze zu berechnen. Dadurch sollen die Ver- 
schiedenheiten in der Höhe des „zuletzt bezogenen Lohnes“ der zu verschiedenen Zeitpunkten 
eingerückten Arbeiter soweit ausgeglichen werden, als sie in der während des Krieges ein- 
getretenen Lohnsteigerung ihren Grund haben. Für den Geschäftsbereich der Verkehrsverwaltung 
ergehen hierzu besondere Vollzugsbestimmungen. 
München, den 21. Dezember 1917. 
v. Dandl. v. Thelemann. v. Sreunig. v. Seidlein. Dr. v. Kuilling. Dr. v. Srettreich. 
  
  
Auszug aus der Adels-Matrikel am 26. November 1917 der auf dem Felde 
des Königreichs. der Ehre gefallene Leutnant der Reserve einer 
Minenwerfer-Kompagnie Wilhelm Ritter von 
— Schaaff, 
In die Adelsmatrikel wurden eingetragen: am 27. November 1917 der Oberleutnant 
für ihre Person als Ritter des Militär-Max= der Reserve des 2. Pionier-Bataillons Rudolf 
Joseph-Ordens bei der Ritterklasse Ritter von Pérignon, 
120
	        
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