Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1917. (44)

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Ur. Id. Verdichtete und verfluͤssigte Gase 
Abschnitt C. Amtliche Prüfung der Gefäße 
Im Abs. (3) b) wird hinter „Gase“ ein Sternchen *) und am Fuße der Seite 
folgende Anmerkung gesetzt: 
*) Während des Krieges wird die Frist für die Gefäße unter a) auf 3 Jahre und für die 
Gefäße unter b) auf 7 Jahre festgesetzt. 
Die Anderungen treten sofort in Kraft. 
München, den 13. März 1917. 
v. Seidlein. 
  
Auszug aus der Adels-Matrikel des für ihre Person als Ritter des Verdienst- 
Königreichs. ordens der Bayerischen Krone bei der Ritter- 
klasse am 7. März 1917: 
der Direktor des Hydrotechnischen Büros, 
In die Adelsmatrikel wurden eingetragen: Ministerialrat Julius Ritter von Hensel 
am 1. März 1917 der Gutsbesitzer Eduard unter Lit. H, Fol. 129 und 
von Harnier Freiherr von Regendorf in der Maler, Professor Eduard Ritter von 
München in erblicher Weise bei der Freiherrn= Grützner, Ehrenmitglied der K. Akademie 
klasse Lit. H, Fol. 63 ferner der bildenden Künste, unter Lit. G, Fol. 69.
	        
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