Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

1053 
Muster 5. 
Nr. 76. 
19 
(Ausführungsbestimmungen § 33) 
ten 
Eingegangen den 
Nr. des Merkbuchs. 
(Amtsstempelabdruck) 
Vorläufige Anmeldung 
(§ 12 des Reichsstempelgesetzes) 
über die beabsichtigte 
Ausgabe stempelpflichtiger inländischer Wertpapiere, 
  
  
  
  
Einforderung weiterer Zahlungen auf solche. 
Der Wertpapiere, Es soll Die Zeichnung usw. 
auf welche sich die Anmel- 4 » oder Einzahlung 
Des Anmelders dung in Spalte 6—0 bezieht erfolgen die soll erfolgen B 
Name « ..—..-- e- 
a) Auflegung Auf- an . 
und Gattung , Reihe, Neun- zur Zeich- forderung welchen bei merkungen 
W und Stück- Buchstabe nung, zur Ein-Tagen welchen 
ohnort Be- zahl und wert ein zahlung zu deutschen 
. eräußer- on elchem 
zeichnung Nummern 4 ung 6 Tage —2 Stellen? 
1 2 3 4 5 6 7 8 8 10 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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