Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

Nr. 76 1119 
Muster 32. 
(Ausführungsbestimmungen § 167) 
des ·...........·.... amtszu....»·»».»«»·«»·»,».·......................................·.·.... 
über die von den Antengeselschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit be- 
schränkter Hafstung, Gewerkschaften oder deutschen Kolonialgesellschaften und ihnen gleichgestellten 
Gesellschaften nach § 72 des Reichsstempelgesetzes einzureichenden Aufstellungen wegen der den 
Mitgliedern des Aufsichtsrats oder des Grubenvorstandes usw. gewährten Vergütungen. 
  
Dieses Buch enthält. Blätter, 
rwelche von einer mit dem Siegel des Unter- 
zeichnelen belegten Schnur durchæogen sind. Geführt von 
***..r „ den #. 19. Mame) 
(Name Gienststelung , 
(Dienststellung) · 
Anleitung. 
3. Die Liste ist fortlaufend zu führen und dauernd bei der Hebestelle aufzubewahren. 
2. Für die Eintragung jeder einzelnen Gesellschaft ist eine Seite bestimmt. Zweignieberlassungen sind nicht 
einzutragen. 
3. Bei Auflösung einer Gesellschaft ist die Eintragung mit roter Tinte zu durchstreichen. 
4. Die Verwendung von Schnur und Siegel ist nicht erforderlich, wenn es sich um fest ocbundent Bücher mit 
fortlaufenden Blattzahlen handelt.
	        
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