Metadata: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

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Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme fremder Dekorationen. 
Im Namen Seiner Majestät des Konigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Lnit- 
pold, des Königreiches Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unter'm 26. Mai ds. Is. dem Stabssekretär 
des k. Obersthofmarschall= Stabes, Joseph 
Schneider, für das ihm von Seiner Majestät 
dem Kaiser von Oesterreich verliehene Ritter- 
kreuz des kaiserlich österreichischen Franz Joseph= 
Ordens, und 
unter'm 3. Juni ds. Is. dem k. Hossekretär 
und Vorstand der k. Hofkasse, Geheimen Hof- 
rathe Ludwig Ritter von Klug, für das ihm 
von Seiner Majestät dem Könige von Württem- 
berg verliehene Kommenthurkrenz II. Klasse 
des k. Württembergischen Friedrichs-Ordens 
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen 
zu ertheilen. 
  
Erhebung in den erblichen Adelsstand. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreiches Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 1. Juni ds. Is. aller- 
gnädigst bewogen gefunden, den Generaldirektor 
der kleinasiatischen Eisenbahnen, Otto Nitter 
von Kühlmann in Konstantinopel, in den 
erblichen Adelsstand des Königreiches mit dem 
Prädikate „von“, unter Vorbehalt des von 
ihm bereits erworbenen persönlichen Rechtes 
auf den höheren Adelsrang („Nitter"), zu 
erheben.
	        
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