Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

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1. 
Der Tohrweeis einschließlich deer Abgabe karde den Die erstattungs- 
ganz zurückgewährt zu folgende Abgabe. v 
2. leilweiseversteuerten Fahrausweisen: #u fähige Abgabe beträgt 
b. lab 
Es sind unabgesetzt geblieben die solgenden, zu einer späteren ( 52 „ 
2. Verwendung ungccigueten verstenerten Fahrausweise: der für den Bemerkungen 
0 Preis an Auef einzelnen; ins- 
s sks.k!:«3:ssss-s- 
3»6-r- . Jnnc sind teil- Best. Fahr. gesamt 
statiung Galtung Jahrklasse Stückzahl Fahraus= weise zurück- ausweis 
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1 2 ; 4 5 6 7 8 9 10 11 
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Zusammen. 
Die Richtigkeit bescheinigt 
, den ten 19 
(Firma, 
(Unterschrift) 
Festsetzung #es zu erstattenden AKbgahebetrags. 
Die vorstehende Nachweisung ist rechnerisch und nach den vorgelegten Belegen geprüft worden. 
Der erstattungsfähige Betrag wird danach festgestellt zu 
. Pf. in Worten: 
-- , den ten 
(Amtsbezeichnung 
(Amtsstempelabdruck, 
(Unterschrift, 
— „ ——— 
Mark vf. 
Anmerkung: Die Fahrausweise sind nach Fahrklassen und Preisstaffeln geordnet, im Falle von à 2 anch 
einzeln aufzuführen.
	        
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