Nr. 16. 161
Nr. 4412//3.
Bekanntmachung, die Gräflich von Rechberg’schen Familienverträge betreffend.
fl. Staatsministerien der Justiz und des Innern.
Zufolge Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Königs wird unter Be-
zugnahme auf die am 15. 4. 1813 (Reg. Bl. S. 281 ff.) und 25. 6.1865 (Reg. Bl. S. 682 ff.)
erfolgten Bekanntmachungen der Gräflich von Rechberg und Rothenlöwen'schen Familien=
verträge nachstehende Abänderung derselben gemäß § 9 der IV. Verfassungsbeilage unter dem
Vorbehalt der Rechte Dritter und der einzelnen Familienmitglieder zur allgemeinen Kenntnis
und Nachachtung veröffentlicht mit dem Beifügen, daß dem Abänderungsvertrag sämtliche
Mitglieder der Gräflich von Rechberg'schen Gesamtfamilie zugestimmt haben.
München, den 27. Februar 1918.
v. Thelemann. Dr. v. Grrttreich.
Statutendnderung.
Wir endesunterzeichnete Agnaten des Gräflich von Rechberg'’’schen Hauses sehen es als
patriotische Pflicht in dieser schwersten aller Kriegszeiten an, mit Anspannung aller Kräfte
dem Reiche Geldmittel zur Versügung zu stellen. Deshalb haben wir uns entschlossen den
§6 Absatz 2 des erneuerten Rechberg schen Familien-Fideikommiß-Statutes vom Jahre 1828
in soweit aufzuheben und abzuändern, daß der derzeitige Besitzer des Alt-Rechberg'schen
Familien-Fideikommisses und des Graf Lavier von Rechberg'schen Familien-Fideikommisses,
Otto Graf von Nechberg und Rothenlöwen in Donzdorf, berechtigt ist Hypotheken
aufzunehmen auf die Fideikommißgrundstücke sowohl des Alt-Rechberg'schen Familien=
Fideikommisses als auch des Graf Kavier von Rechberg'schen Familien-Fideikommisses, für
welches der oben angezogene Paragraph ebenfalls maßgebend ist.
Zur Bestätigung dieser Urkunde.
Donzdorf, den 16. November 1917.
Otto Graf von Nechberg und Norhenlswen
usw. usw.