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§ 4. Bauleitung.
Während der ganzen Dauer der Bauausführung muß entweder der verantwortliche
Bauleiter oder die von ihm mit der Ausführung des Eisenbetonbauwerks besonders beauf-
tragte Person auf der Baustelle anwesend sein. Ein Wechsel in der Person des Bauleiters
oder des Beauftragten ist der Baupolizeibehörde sofort mitzuteilen.
§ 5. Die Banstoffe.
Die Eigenschaften der Baustoffe, die verwendet werden, sind auf Anfordern der Bau--
polizeibehörde durch Zeugnisse nachzuweisen.
1. Zement. Verwendet werden darf nur normalbindender Portland-, Eisenportland-
oder Hochofenzement, der den jeweils gültigen deutschen Normen für Lieferung und Prüfung
von Portlandzement, Eisenportlandzement und Hochofenzement entspricht.)
Die Zeugnisse über die Beschaffenheit müssen Angaben über Raumbeständigkeit, Bin-
dezeit, Mahlfeinheit, Zug= und Druckfestigkeit enthalten.
Da erfahrungsgemäß die Abbindezeit eines Zements wechseln kann, muß der Unter-
nehmer durch wiederholte Abbindeproben auf der Baaustelle feststellen, daß kein rasch bindender
Zement verwendet mird.
Der Zement ist in der Ursprungspackung (Fabrikpackung) auf der Verwendungsstelle
anzuliefern.
2. Sand, Kies, Grus und Steinschlag sollen möglichst gemischtkörnig sein
und dürfen keine schädlichen Beimengungen enthalten..) In Zweifelsfällen ist der Einfluß
von Beimengungen durch Druckoersuche sestzustellen.“) Steine sollen wetterbeständig sein.
Für Bauteile, die laut polizeilicher Vorschrift feuerfest sein müssen, dürfen nur solche Zu-
schlagstoffe verwandt werden, die im Beton dem Feuer widerstehen.
Zweckmäßig wird das Korn der Zuschläge so gehalten, daß die Hohlräume des Gemisches
Möglichst gering werden. Die gröbsten Körner der Zuschläge müssen sich noch zwischen die
Eiseneinlagen sowie Schalung und Eiseneinlagen ohne Verschiebung der Eisen einbringen lassen.
2) Es bleibt vorbehalten, die Eignung von Hochofenzement zur Herstellung von Eisenbetonbauten nach
Ablauf von 5 Jahren erneut zu prüfen.
8) Es läßt sich keine erschöpfende, allgemeine Bestimmung treffen, wie die Baustoffe beschaffen sein müssen,
aus denen der Beton hergestellt wird. Lehm, Tou und ähnliche Beimischungen wirken schädlich auf die Festigkeit
bes Vetons, wenn sie am Sand und Kies festhaften. Sind sie im Sand fein verteilt, ohne an den Körnern zu
daften, so schaden sie in der Regel nichts, sie können sogar unter Umständen die Festigkeit erhöhen. Im ersten
Falle können die Baustoffe zuweilen durch Waschen zum Betonieren brauchbar werden, im anderen Falle wäre
Waschen verfehlt.
Die in verschiedenen Fluß Kiessanden vorkommenden Brannkohlenteile können schädlich wirken, wenn sie in
größeren Mengen vorhanden sind.
) Soll zerkleinerte Hochofenschlacke als Zuschlag verwendet werden, so ist vorher zu prüfen, ob sie sich
dazu eignet.
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