Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

Nr. 25. 261 
u 
d) Beton. 
.Beton darf bei ruhender Last auf Druck bis zu ½ seiner nach 2Stägiger Erhärtung 
nachgewiesenen Würfelfestigkeit, höchstens aber mit 50 kg dem beansprucht werden. 
Bei Stützen, freistehenden Säulen und Pfeilern ist für das Schlankheitsverhältnis 
6% 5 nur ½, für 4.—10 nur 1, der nach Ziffer 1 zulässigen Beanspruchung an- 
zunehmen. (Vergl. 8 80 Ziffer 3.) 
Für Stampfbeton in einfachen Baukörpern ist bei einem Mischungsverhältnis von 
höchstens 12 Naumteilen Sand und Schotter (Kies) auf 1 Raumteil Portlandzement 
eine Druckbeanspruchung von 8 kg Jcm ohne Nachweis zuläsfig. 
Wird die Würfelfestigkeit nachgewiesen, dann treten die Bestimmungen der Ziffer 1 
in Kraft. 
Die zulässigen Beanspruchungen von Beton in Eisenbetonbauwerken sind in den ober- 
polizeilichen Vorschriften für die Ausführung von Bauwerken aus Eisenbeton festgesetzt. 
e) Eisen und Stahl. 
Bei Anrechnung der Wirkung der ständigen Last, der Nutzlast und der Schneebelastung 
ist zulässig kg/dem 
Flußeisen auf Zug, Druck und Abscherung . 1200 
Gußeisen anf Druck ..... 1000 
» »Zug...... «250 
Gußeisen auf Abscherung und Biegung 5 0 
Stahlformguß auf Druck, Biegung und Abscherung .. 1200 
Gewalzter oder geschmiedeter Stahl auf Zug, Druck und Abscherung 1400 
Bei Anrechnung sämtlicher Belastungen einschlie ßlich der Wirkungen aus Winddruck, Wärme- 
schwankungen usw. können die unter Ziffer 1 angegebenen Werte um ¼ erhöht werden. 
Auf Abscherung ist für Nieten nur 0,8, für konisch gedrehte, in die Bohrungen satt ein- 
getriebene Bolzen nur 0,9, für gewöhnliche Schrauben nur 0,6 der in Ziffer 1 und 
2 angegebenen Beanspruchung zulässig. Der Leibungsdruck darf bei Nieten und 
konischen Bolzen das 2,5fache, bei Schrauben das 2,0fache der in Ziffer 1 und 2 
angegebenen Scherbeanspruchung nicht überschreiten. Hierbei ist für Nieten und konisch 
gedrehte Bolzen der Bohrungsdurchmesser, für Schrauben der Schaftdurchmesser in 
Rechnung zu stellen. 
Die zulässigen Beanspruchungen von Eisen in Eisenbetonbauwerken sind in den ober- 
polizeilichen Vorschriften für die Ausführung von Bauwerken aus Eisenbeton festgesetzt.
	        
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