Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

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Nr. 1210 a 7. 
Bekanntmachung, betreffend Dienstwertzeichen für den amtlichen Verkehr, 
4ä# Staatsministerium des Innern. 
Im Verzeichnis II zur Ministerialbekanntmachung vom 25. Juli 1916 (GVl. S. 179) 
haben sich in der Bezeichnung der Dienststellen folgende Anderungen ergeben: 
1. Statt „Pferdeversicherungs-Ersatzvereine, Vertrauensmänner der Ortsgruppe der“ 
ist zu setzen: „Bayer. Pferdeversicherungsverband, Vertrauensmänner 
der Ortsgruppe des“; 
2. statt „Viehversicherungs-Crsatzvereine, Vertrauensmänner der Ortsgruppe der“ 
ist zu setzen: „Bayer. Viehversicherungsverband, Vertrauensmänner der 
Ortsgruppe des“. 
München den 18. April 1918. 
Dr. v. Brettreich. 
Nr. 9/Vog. 
Bekanntmachung, betreffend vorübergehende Anderung des § 56 der Eisenbahn-Verkehrsordnung 
(Inhalt des Frachtbriefs). 
fl. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten. 
§8 56 Abs. (8) der Eisenbahn-Verkehrsordnung (GVBl. 1909 S. 29) wird, wie folgt, ergänzt: 
In der Anmerkung ") am Fuße der Seite wird am Ende nachgetragen: 
Auf der Vorderseite dürfen jedoch folgende drei Vermerke: 
„von Sendung des N. N." 
„zur Verfügung des N. N.“ 
„zur Weiterbeförderung an N. N.“ · 
eingetragen werden. Hierfür sind die drei untersten Linien der für die Inhaltsangabe bestimmten 
Spalte zu verwenden. Diese Vermerke hat der Absender von der Inhaltsangabe und von der 
Angabe des Versandorts oben und unten durch starke Linien zu trennen. 
Die Anderung tritt sofort in Kraft 
München, den 19. April 1918. 
v. Seidlein.
	        
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