Grseh= und Vererdiungschut
für das
Königreich Bayern.
Nr. 36.
München, den 26. Mai 1918.
Hundert Jahre sind seit dem denkwürdigen Tage verflossen,
da Mein Urgroßvater, König Maximilian I. Josef, seinem
Volke die Verfassung gab. Weit über Bayerns Grenzen hinaus
freudig begrüßt, ist sie der starke Grundstein geworden, auf
dem sich die staatsrechtliche Entwicklung des Landes machtvoll
und segensreich aufgebaut hat.
In Zeiten reichen Glückes wie in Tagen schwerer Heim
suchung hat das Verfassungswerk seine Probe bestanden.
Zu dem altbewährten Herzensbunde, der Bayerns Fürst und
Volk, gleichen Blutes und Stammes, seit Jahrhunderten eint,
hat die Verfassungsurkunde ein neues, auf das geschriebene
Gesetz gegründetes unzerreißbares Band gefügt. So auf zweifache
Weise gefestigt wird unser teueres Vaterland auch künftig
allen Anstürmen siegreich Trotz bieten. Seit dem Bestehen des