Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

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Bekanntmachung, Auflösung des Neubauamtes für die Regulierung der Pegnitz in Nürnberg 
betreffend. 
fl. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten. 
Mit Allerhöchster Genehmigung wird das Neubauamt für die Regulierung der Pegnitz 
in Nürnberg am 1. Juli 1918 aufgelöst. 
München, den 26. Juni 1918. 
J. A. 
Spechner. 
Bekanntmachung, Auflösung der Neubauinspektion Bamberg betreffend. 
fl. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten. 
Mit Allerhöchster Genehmigung wird die Neubauinspektion Bamberg am 1. Juli 1918 
aufgelöst. 
München, den 26. Juni 1918. 
J. A. 
Speckner. 
  
Nr. 19592. 
Bekanntmachung zum Vollzuge des Gesetzes vom 8. April 1917 über die Besteuerung des 
Personen= und Güterverkehrs. 
fl. Staatsministerien der Finanzen und für Verkehrsangelegenheiten. 
Auf Grund der §§ 37 und 53 Abs. 2 Satz 2 der Ausführungsbestimmungen des 
Bundesrats zu dem Gesetze vom 8. April 1917 über die Besteuerung des Prsonen= und 
Güterverkehrs (GVBl. 1918 S. 64 ff.) wird im Einvernehmen mit dem Herrn Reichs- 
kanzler (Reichsschatzamt) folgendes bestimmt: 
1. Die Erhebung der im steuerpflichtigen staatlichen Personen= und Güterverkehr auf 
Landwegen (§ 1 Abs. 2 des Gesetzes) anfallenden Verkehrsabgaben obliegt ausschließlich der 
Kreiskasse von Oberbayern. Die Abgabe ist im Wege des Abrechnungsverfahrens zu ent- 
richten. Die Abrechnung mit der Steuerstelle erfolgt durch die Verkehrskontrolle der 
K. Bayer. Posten und Telegraphen in München.
	        
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