IV. Reformation und ständischeo Regiment. 20%0
der Kaiser an Gewalt gegen die Protestanten noch immer nicht
denken. Als daher Joachim im Mai 1538 in Bautzen die
böhmischen Lehen von König Ferdinand empfing, gewann er
diesen für den Versuch zu einer Verständigung ohne die Kuric.
Die Schmalkaldener, die Kurfürsten — außer dem Mainzer
— slimmten bei. Auch der Kaiser war einverstanden und bereit,
neben dem Pfalzgrafen Ludwig Joachim selbst als Vertreter
der Protestanten zuzulassen. Daß dieser noch nicht auedrücklich
übergetreten war, sondern die Formen der alten Kirche festhielt,
empfahl ihn besonders. Bei den Evangelischen aber erregte
eben dies ernste Besorgnisse, obgleich der Frankfurter
Anstand vom 19. April 1539 die Einstellung der vom Reichekammergericht
gegen Protestanten eingeleiteten Prozesse und
für den nächsien Reichstag die Bildung einer Kommission von
Theologen und Laien verfügte, die durch eine „löbliche christliche
Vereinigung“ den religiösen Frieden herzustellen versuchen
sollte.
Immerhin waren die Protestanten zunächst vor Gewalt
gesichert. Und nun that auch Joachim II. endlich einen Schritt
vorwärts. Ergaben sich doch aus der Unklarheit der kirchlichen
Verhältnisse in der Mark Ucebelstände, die auch auf andere Gebiete
störend einwirkten. Nicht bloß, daß „Kirche und Sakrament
dahinfallen und die Kirche zum Desolat“ werde, stand
nach Joachims Worten zu befürchten: für eine ganze Reihe
von siaatlichen und gesellschaftlichen Instituten war die bis—
herige Grundlage in Wegfall gekommen. Noch war an die
Stelle der geschwundenen kirchlichen Autorität keine neue getreten
als Hüterin von Sitte und Zucht, von Ehe und Familie.
Wo die Bevölkerung ehemals bei Bischöfen und Pfarrern
nicht bloß Rat, sondern auch Recht gesucht hatte, da
wandte sie sich nun an die weltlichen Behörden. Der Kurfürst
und seine Beamten wurden, wie es heißt, „vielfach angelaufen“
und „um Nichtung angegangen wegen allerlei Sachen, Zrrungen
und Mängel, welche der Kirchenordnung und Religion anhängig,
auch Ehesachen, der Geistlichen Testamente, öffentliche
Laster, Inquisition und andere gleichmäßige Händel, die vorhin
vor die geistlichen Gerichte gewiesen". Die Auflösung der
Prutz, Preußische Geschichte I. 11