M 26 221
Festgesetzter
Cap. 8. Vortrag Betrag
IJ93
II. Fundations- und Dotationsbeiträge der Ge—
meinden Z Z Z — —
III. Zuflüsse aus sonstigen Einnahmsquellen . — —
IV. Kreisumlage zu 21 Prozent von der Steuerprinzipal-
summe von 3“7017,458 & 48 —J nach Abzug von 2% für
r Rückstände und Nachlässe im Nettobetrage von . .62099286
V. Aktivreste der Kreisfonds früherer Jahre . 32000 —
.
Summa der Kreiseinnahmen 1029567 62
i
Bekanntmachung, die einstweilige Verwaltung von erledigten Forstrevieren betreffend.
Königliches Staatsministerium der Finanzen.
Seine Majestät der König haben mit Rücksicht auf die bevorstehende Reorgani-
sation der Staatsforstverwaltung bis auf Weiteres folgende Anordnungen Allerhöchst zu
treffen geruht:
J.
Zur Verwaltung der erledigten Forstreviere werden, soweit erforderlich, Forstbeamte
mit dem Titel „Forstamtsassessor“ aufgestellt, welche den Rang der Bezirksamtsassessoren