Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

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Bekantmachunng über die Feier der Goldenen Hochzeit Seiner Majestät des Königs und 
Ihrer Majestät der Königin. 
fl. Slaatsministerien des Königlichen Hauses und des Auhern, der Justiz, des Innern, 
des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten, der Finanzen, für Verkehrsangelegen- 
heiten und K. Kriegsministerium. 
Seine Majestät der König haben allergnädigst anzuordnen geruht, daß der 
Tag Allerhöchstseines Goldenen Hochzeitsfestes — 20. Februar 1918 — als politischer 
Feiertag gefeiert werde. 
München, den 16. Februar 1918. 
v. Dandl. v. Thelemann. v. Seidlein. Dr. v. Anilling. Dr. v. Brektreich. v. Hellingrath. 
J. A. 
Staatsrat Dr. v. Günder. 
Auszug aus der Adels-Matrikel 12. Februar 1918 der Oberleutnant der 
des HKönigreichs. Reserve eines Reserve-Feld-Artillerie-Regi- 
ments Ottmar Ritter von Reich und der 
In die Adelsmatrikel wurden eingetragen: Major und Bataillonsführer in einem Re- 
für ihre Person als Nitter des Militär= serve-Infanterie-Regiment Albert Ritter von 
Max-Joseph-Ordens bei der Ritterklasse am Beckh. 
— — — — —— —„ — 
  
  
Notiz. 
Titelblätter und Inhalts Verzeichnisse des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1917 
gelangten am 15 Februar 1918 zur Ausgabe.
	        
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